Teil eines Werkes 
5.-8. Bdchn (1850)
Entstehung
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Leihbibliothek deutſcher, engliſcher und franzöſiſcher Literatur

von 3 Cduard Oktmann in Gießen, Schloßgaſſe Lit. A. Nr. 256.

Veih- und Feſebedingungen.

1. Oflensein der Bibliothek. Die Bibliothet ſteht zur Em⸗ pfangnahme und Rückgabe der Bücher jeden Tag von Morgens 7 Uhr bis Abends 8 Uhr offen.

2. Lesepreis. Bei Rückgabe eines geliehenen Buches wird von iedem Tag 5 Pf. bezahlt. Die Zeit eines Tages iſt zu 24 den angenommen.

3. Caution. Unbekannte Perſonen müſſen, bei Entgegennahme eines Buches, eine dem Werthe deſſelben entſprchende Summe hinterlegen, welche bei deſſen Zurückgabe von mir zurückerſtattet wird.

4. Abonnement. Daſſelbe muß voraus bezahld werden und eträgt:

Stun⸗

für wöchentlich 2 Bücher: 4 Bücher: 6 Pither: auf 1 Monat:

5. Auswärtige Abonnenten haben für Hin⸗ und Zurückſendung* der Bücher auf ihre eigenen Koſten unv Gefahr ſelbſt zu ſorgen. 6. Schadenersatz. Für beſchmutzte, zerriſſene, verlorene und defecte Bücher(namentlich bei ſolchen mit Kupfern zc.) muß der Ladenpreis erſetzt werden. Iſt das zerriſſene, beſchmutzte, ver⸗

lorene oder defecte Buch ein Theil eines größeren Werkes, ſo iſt der Leſer zum Erſatz des Ganzen verpflichtet.

7. ieler Dieſelbe iſt auf 14 Tage feſtgeſetzt und wird beſonders darauf aufmerkſam gemacht, daß dgs Weiterverleihen

S

der Bücher nicht ſtattfinden darf indem Diejehigen, welche die⸗

ſelben von mir geliehen, auch dafür zu ſtehen haben.