Teil eines Werkes 
2. Bd. (1857)
Entstehung
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Leihbibüother

deutſcher, engliſcher und franzöj ſiſcher Literatur

Eduard Oltmann in Gießen, Schloßgaſſe Lit. A. Nr. 256.

cLeih- und Veſebedingungen. 1. Offensein der Bibliothek. Die Bibliothek ſteht zur Em⸗ pfangnahme und Rückgabe ver Bücher jeden Tag von Morgens

7 Uhr bis Abends 8 Uhr offen.

2 Lesepreis. Bei abe eines geliehenen Buches wird von jedem Tag 5 Pf bezahlt. Die Zeit eines Tages iſt zu 24 Stun⸗ den angenommen.

3. Caution. Unbekannte Perſonen müſſen, bei Entgegennahme eines Buches, eine dem Werthe deſſelben entſprechende Summe hinterlegen, welche bei deſſen Zurliguhe von mir zurückerſtattet

wird. 4. Abonnement. Daſſelbe muß voraus bezahlt werden und beträgt:

für wöchentlich 2 Bücher: 4 Bücher: 6 Bi Bücher: auf 1 Monat: 1 Mk. Pf. 1 Mt. 50 2 W. Pf.

5 Answärtige Soinenten haben für Hin⸗ und Zurückſendung der Bücher auf ihre eigenen Koſten und Gefahr ſelbſt zu ſorgen⸗

6. Schadenersatz. Für beſchmutzte, zerriſſene, verlörene und defecte Bücher(nament lich bei ſolchen mit Kupfern ꝛc.) muß ver Ladenpreis erſetzt werden. Iſt das zerriſſene, beſchmutzte, ver⸗ korene oder defecte Buch ein Theil eines größeren Werkes, ſo iſt der e zum Erſatz des Ganzen verpflichtet.

7. Ausleihezeit. Dieſelbe iſt auf 14 Tage feſtgeſetzt und wird beſonders darauf aufmerkfam gemacht, daß das Weiterverleihen I der Bücher nicht ſtattfinden darf, indem Diejenigen, welche die⸗ f von mir auch dafür zu ſtehen haben.