Teil eines Werkes 
3. Bd. (1847)
Entstehung
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Leihbibliothet deutſcher, engliſcher und franzöſiſcher Literatur

von Cduard Ottmann in Gießen, Schloßgaſſe Lit. A. Nr. 256.

cLeih- und Zeſebedingungen.

1. Oflensein der Bibliothek. Die Bibliothek ſteht zur Em⸗ pfangnahme und h der Bücher jeden Tag von Morgens 7 Uhr bis Abends 8 Uhr offen.

uches wird von ſt zu 24 Stun⸗

2. Lesepreis. Bei Rückgabe eines geliehenen B jedem Tag 5 Pf. bezahlt. Die Zeit eines Tages i den angenommen.

3. Laution. Unbekannte Perſonen müſſen, bei Entgegennahme

eines Buches, eine dem Werthe deſſelben entſprchende Summe

hinterlegen, welche bei deſſen Zurückgabe von mir zurückerſtattet wird.

4. Abonnement. Daſſelbe muß voraus bezahlt werden und für wöchentlich 2 Bücher: 4 Bücher: 6 Bücher: . auf 1 Monat: 1 Mr. Pf. 1 M 55 Pf. 2 W Pf. 3 6 5. Auswärtige Abonnenten haben für Hin⸗ und Zurückſendun der Bücher auf ihre eigenen Koſten und Gefahr 6. Schadenersatz. Für beſchmutzte, zerriſſene defecte Bücher(namentlich bei ſolchen mit Kupfern ꝛc.) muß der. Ladenpreis erſetzt werden. Iſt das zerriſſene, beſchmutzte, ver⸗ lorene oder defecte Buch ein Theil eines größeren Werkes, ſo iſt der Leſer ſin Erſatz des Ganzen verpflichtet. 7. Ausleihezeit. Dieſelbe iſt auf 14 Tage feſtgeſetzt und wird beſonders darauf aufmerkſam gemacht, daß das Weiterverleihen der Bücher nicht ſtattfinden darf, indem Diejenigen, welche vie⸗ ſelben von mir geliehen, auch dafür zu ſtehen haben.

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ſelbſt zu ſorgen.

7 verlorene und N