Teil eines Werkes 
5. Bdchen (1831)
Entstehung
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geweſen ſeyn ſollte, iſt unmöglich, da die S..

bei der auffallenden Farbe des Grünſpans, es be⸗

merkt haben müßte, und Grünſpan mit andern un⸗

ſchädlichen Dingen, die man wohl in den Kaffee

thut,(wie z. B. weißer Arſenik mit geſtoßenem

Zucker) nicht verwechſelt werden kann. Hieraus folgt: 4 daß in der Zwiſchenzeit, als P... und die S.. das Zimmer verlaſſen hatten, der An⸗ geſchuldigte aber allein zurückblieb, der Grün⸗ ſpan in die Taſſe der S.. gekommen ſeyn muß.

Es iſt nicht zu läugnen, daß ſchon nach dem, was über die That und die Zeit, in der ſie verübt worden, feſtſteht, der Angeſchuldigte verdächtig wird. Er hat ſich ſo ſchwankend ausgelaſſen, daß es jetzt, wo es darauf ankommt, die Beziehung des Thä⸗ ters zur feſtſtehenden That zu beſtimmen, zweckmä⸗ ßig iſt, den Inhalt ſeiner Vernehmungen wörtlich einzurücken. 3

Als er zuerſt durch den Stadtrichter P..., mit Zuziehung zweier vereideter Schöppen vernommen werden ſollte, fing er heftig zu weinen an, und äußerte eine innige Reue über ſeine That, und die Beleidigung gegen ſeine Frau. Nachdem er über ſein eheliches Verhältniß überhaupt geſprochen, ſagte er: 4 3

was nun die letzte, von mir gegen meine Frau verübte Handlung anbetrifft, ſo muß ich bei aller