Leihbibliothek deutſcher, engliſcher und franzöſiſcher Literatur 3. von
Eduard Ottmann in Gießen, Schloßgaſſe Lit. A. Nr. 256. Ceih- und Feſebebingungen.
1. Ofensein der Bihliothek. Die Bibliothek ſteht zur Em⸗
pfangnahme und Rückgabe der Bücher jeden Tag von Morgens 7 Uhr bis Abends 8 lihr offen.
2. Lesepreis. Bei Rückgabe eines geliehenen Buches wird von jedem Tag 5 Pf bezahlt. Die Zeit eines Tages iſt zu 24 Stun⸗ den angenummen.
3. Cäution. Unbekannte Perſonen müſſen, bei Entgegennahme eines Buches, eine dem Werthe deſſelben entſprechende Summe hinterlegen, welche bei deſſen Zurückgabe von mir zurückerſtattet wird.
4. Abonnement: Daſſelbe muß voraus bezahlt werden und
beträgt: 2 für wöchentlich 2 Bücher: 4 Bücher: 6 Bücher: ——
auf1 Monat: 1 M. 1W
2— 3 5. Auswärtige Abonnenten haben für Hin⸗ und Zurückſendung der Bücher auf ihre eigenen Koſten und Gefahr ſekbſt zu ſorgen. 6. Schadenersatz. Für beſchmutzte, zerriſſene, verlorene unv defecte Bücher(Gamentlich bei ſolchen mit Kupfern ꝛc.) muß der Ladenpreis erſetzt werden.— Iſt das zerriſſene, beſchmutzte, ver⸗
lorene oder defecte Buch ein Theil eines größeren Werkes, ſo iſt
der Leſer zum Erſatz des Ganzen verpflichtet. 7. Ausleihezeit. Dieſelbe iſt auf 14 Tage feſtgeſetzt und wird
beſonders darauf aufmerkſam gemacht, daß das Weiterverleihen
der Bücher nicht ſtattfinden darf, indem Diejenigen, welche die⸗ ſelben von mir geliehen, auch dafür zu ſtehen haben.
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