Teil eines Werkes 
4. und letzte Abtheilung, Die Wiener Conferenzen : 3. Band (1859)
Entstehung
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Leipbibſinthet

von 3 6duard Ottmann in Gießen, 1 Schloßgaſſe Lit. A. Nr. 256.

eih und eſebedingungen.

1. Otlensein der Bibliothek. Die Bibliothek ſteht zur Em⸗ pfangnahme und Rückgabe der Bücher jeden Tag von Morgens 7 Uhr bis Abends 8 Uhr offen.

2. Lesepreis. Bei Rückgabe eines geliehenen Buches wird von

den angenommen. 2 3.(äution. Unbekannte Perſonen müſſen, bei Entgegennahme

onnement. Daſſelbe muß voraus bezahlt werden und eträgt für hehentlich 2 Bücher: 4 Bücher: Bücher:

auf 1 Monat: T Nrf W 2W

5 Auswärtige Abonnenten haben für Hin und Zurückſendung der Bücher auf ihre eigenen Koſten und Gefahr ſelbſt zu ſorgen. 3 6. Schadenersatz. Für beſchmutzte, zerriſſene, verlorene und defecte Bücher(namentlich bei olchen mit Kupfern ꝛc.) muß der Ladenpreis erſetzt werden. Iſt das zerriſſene, beſchmutzte, ver⸗ lorene oder vefecte Buch ein Theil eines größeren Werkes, ſo iſt

der zum Erſatz des Ganzen verpflichtet. 7 Ausleihezeit. Dieſelbe iſt auf 14 Tage feſtgeſetzt und wird beſonders darauf aufmerkſam gemacht, daß das eiterverleihen

ſelben von mir geliehen, auch dafür zu ſtehen haben.

z

deutſcher, engliſcher und franzöſiſcher Literatur

jedem Tag 5 Pf bezahlt. Deit eines Tages iſt zu 24 Stun⸗

eines Buches, eine dem Werthe deſſelben entſprechende Summe binterlegen, welche bei deſſen Zurückgabe von mir zurückerſtattet wird.

der Bücher nicht ſtattfinden darf, indem Diejenigen, welche die⸗

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