Teil eines Werkes 
3. Abtheilung, Napoleon und Fürst Blücher : 4. Band (1859)
Entstehung
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Leihbibliothek

deutſcher, engliſcher und franzöſiſcher Literatur

von

Eduard Oitmann in Gießen, Schloßgaſſe Lit. A. Nr. 256.

SLeih- und geſebedingungen.

1. Offensein der Bibliothek. Die Bibliothek ſteht zur Em pfangnahme und Rückgabe der Bücher jeden Tag von Morgens 7 Uhr bis Abends 8 Uhr offen.

2. Lesepreis. Bei Rückgabe eines iehenen Buches wird von jedem Tag 5 Pf bezahlt. Die Zeit eines Tages iſt zu 24 Stun⸗ den angenommen.

3. Caution. Unbekannte Perſonen müſſen, bei Entgegennah me eines Buches, eine dem Werthe deſſelben entſprechende Summe hinterlegen, welche bei deſſen Zurückgabe von mir zurückerſtattet

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wird. 4. Abonnement. Daſſelbe muß voraus bezahlt werden und beträgt: für wöchentlich 2 Bücher: 4 Bücher: 6 Bücher: . 1 Monat:f 1 Mt. 50 2 Mk. Pf.

Auswärtige Aponnenten haben für Hin- und Zurückſendung der ur auf ihre eigenen Koſten und Gefahr ſelbſt zu ſorgen.

Schadenersatz. Für beſchmutzte, zerriſſene, verlorene und gi Bücher(namentlich bei ſolchen mit Kupfern 1c.) muß der Ladenpreis erſetzt werden. Iſt vas zerriſſene, beſchmutzte, ver⸗ lorene oder defecte Buch ein Theil eines größeren Werkes, ſo iſt der Leſer zum Erſatz des Ganzen verpflichtet.

7. Ausleihezeit. Dieſelbe iſt auf 14 Tage feſtgeſetzt und wird beſonders darauf aufmerkſam gemacht, daß das Weiterverleihen der Bücher nicht ſtattfinden darf, indem Diejenigen, welche die⸗ ſelben von mir geliehen, auch dafür zu ſtehen haben.

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