Teil eines Werkes 
2. Abtheilung, Napoleon und Königin Louise;; 1. Band (1859)
Entstehung
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Leihbibliothek

deutſcher, engliſcher und franzöſiſcher Literatur

von

Ednard Ottmann in Gießen, Schloßgaſſe Lit. A. Nr. 256.

cLeih- und Ceſebedingungen.

1. Offensein der Bibliothek. Die Bibliothek ſteht zur Em pfangnahme und Rückgabe der Bücher jeden Tag von Morgens 7 Uhr bis Abends 8 Uhr offen.

2. Lesepreis. Bei eines geliehenen Buches wird von jedem Tag 5 Pf bezahlt. Zeit eines Tages iſt zu 24 Stun den angenommen.

3, Caution. Unbekannte Perſonen müſſen, bei Entgegennahme eines Buches, eine dem Werthe deſſelben entſprechende Summe hinterlegen, welche bei deſſen Zurückgabe von mir zurückerſtattet wird.

4. Abonnement. Daſſelbe muß voraus bezahlt werden und beträgt: für wöchentlich 2 Bücher: 4 Bücher: 6 Bücher

auf 1 Monat: 3 S 1 Mr. 50 Pf. 2 Mt. Pf 4

5. Auswärtige haben für Hin⸗ und Zurückſendung

ver ucer auf ihre eigenen Koſten und Gefahr ſelbſt zu ſorgen. Schadenersatz. Für beſchmutzte, zerriſſene, verlorene und

deftets Bücher(namentlich bei ſolchen mit Kupfern c.) muß der H

Ladenpreis erſetzt werden. Iſt das zerriſſene, beſchmutzte, ver lorene oder defecte Buch ein Theil eines größeren Werkes, ſo iſt der Leſer zum Erſatz des Ganzen verpflichtet.

7. Ausleihezeit. Dieſelbe iſt auf 14 Tage feſtgeſetzt und wird beſonders darauf aufmerkſam gemacht, daß das Weiterverleihen der Bücher nicht ſtattfinden darf, indem Diejenigen, welche vie ſelben von mir geliehen, auch dafür zu ſtehen haben.