Teil eines Werkes 
1. Abtheilung, Rastatt und Jena : 3. Band (1859)
Entstehung
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Leihbibliothek

deutſcher, engliſcher und franzöſiſcher Literatur ) von Eduard Ottmann in Gießen, Schloßgaſſe Lit. A. Nr. 256. * eih und 1. Ofensein der Bibliothek. Die Bibliothek ſteht zur Em pfangnahme und Rückgabe der Bücher jeden Tag von Morgens 7 Uhr bis Abends 8 Uhr vffen. ) E Lesepreis. ei R h eines geliehenen Buches wird von 2 ichen Tag 5 Pf bezahlt. Zeit eines Tages iſt zu 24 Stun den angenommen 3. Caution. Unbekannte Perſonen müſſen, bei Entgegennahme eines Buches, eine dem Werthe deſſelben entſprechende umme hinterlegen, welche bei deſſen Zurdeigſhe von mir zurückerſtattet 5 wird. 4. Abonnement. Daſſelbe muß voraus bezahlt werden und beträgt: * für wöchentlich 2 Bücher: 4 Bücher: 6 Bücher . auf 1 Monat: 1 Mr. Pf. 1 Mr. 50 Pf. 2 Mt. Pf..

Auswärtige Abonnenten haben für Hin⸗ und Zurückſendung Bucher auf ihre eigenen Koſten und Gefahr lelbſt zu ſorgen. 3. Schadenersatz. Für beſchmutzte, zerriſſene, verlorene und zefe Bücher(namentlich bei ſolchen mit Kupfern ꝛc.) muß der Ladenpreis erſetzt werden. Iſt vas zerriſſene, beſchmutzte, ver⸗ lorene oder defecte Buch ein Theil eines größeren Werkes, ſo iſt der Leſer zum Erſatz des Ganzen verpflichtet. 7. Ausleihezeit. Dieſelbe iſt auf 14 Tage feſtgeſetzt und wird ² beſonders varauf aufmerkſam gemacht, daß das Weiterverleihen der Bücher nicht ſtattfinden darf, indem Diejenigen, welche die ſelben von mir geliehen, auch dafür zu ſtehen haben.

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