Teil eines Werkes 
2. Band (1851)
Entstehung
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eih und geſebedingungen. 1. Oflensein der Bibliothek. Die Bibliothek ſteht zur Em⸗ pfangnahme und Rückgabe der Bücher jeden Tag von Morgens 7 Uhr bis Abends 8 Uhr offen.

1 Leihbibliothek Lesepreis. Bei Rſckgabe eines geliehenen Buches wird von

deutſcher, engliſcher und franzöſiſcher Literatur 6duard Ottmann in Gießen, 2 jedem Tag 5 Pf bezahlt. Die Zeit eines Tages iſt zu 24 Stun⸗ den angenommen. 3 Qaution. Unbekannte Perſonen müſſen, bei Entgegennahme ſ eines Buches, eine dem Werthe deſſelben entſprechende Summe * telegen welche bei deſſen Zurückgabe von mir zurückerſtattet wird. 2 Abonnement. Daſſelbe muß voraus bezahlt werden und eträgt: für nchenttich 2 bücher: 4 Bücher: 6 Bücher:

auf 1 Monat; 1W 1W W

Schloßgaſſe Lit. A. Nr. 256.

5 Auswäntige Abonnenten haben für Hin⸗ und Zurückſendung der Bücher auf ihre eigenen Koſten und Gefahr ſelbſt zu ſorgen.

6. Schadenersatz. Für beſchmutzte, zerriſſene, verlorene unv defecte Bücher(namentlich bei ſolchen mit Kupfern ꝛc.) muß der I Ladenpreis erſetzt werden. Iſt das zerriſſene, beſchmutzte, ver⸗ lorene oder vefecte Buch ein Theil eines größeren Wertes, ſo iſt F der Leſer zum Erſatz des Ganzen verpflichtet.

7. Ausleihezeit. Dieſelbe iſt auf 14 Tage feſtgeſetzt und wird

der Bücher nicht ſtattfinden darf, indem Diejenigen, welche die⸗ ſelben von mir geliehen, auch dafür zu ſtehen haben.

beſonders darauf aufmertſam gemacht, daß das Weiterverleihen

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