Teil eines Werkes 
1. Theil (1859)
Entstehung
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5 Leihbibliothet 3 deutſcher, engliſcher und franzöſiſcher Literatur von Ednard Oltmann in Gießen, Schloßgaſſe Lit. A. Nr. 256.

Geih und Teſebedingungen.

1. Oflensein der Bibliothek. Die Bibliothek ſteht zur Em⸗ pfangnahme und Rückgabe der Vücher jeden Tag von Morgens 7 Uhr bis Abends 8 Uhr offen. 5 8 2. Lesepreis. Bei Rückgabe eines geliehenen Buches wird von 6 iedem Tag 5 Pf bezahlt. Die Zeit eines Tages iſt zu 24 Stun⸗ den angenommen.

3. Caution. Unbekannte Perſonen müffen, bei Entgegennahme 1 eines Buches, eine dem Werthe deſſelben entſprechende Summe

hinterlegen, welche bei deſſen Zurückgabe von mir zurückerſtattet

wird. 4. Abonnement. Daſſelbe muß voraus bezahlt werden und 5 eträgt: für nchentlich 2 Bicher: 4 Bücher 6 kücher:

aufz Monat; 1 N 1N

5 5. Auswäptige Abonnenten haben für Hin⸗ und Zurückſendung

der Bücher auf ihre eigenen Koſten und Gefahr ſelbſt zu ſorgen. 6. Schadenersatz. Für beſchmutzte, zerriſſene, verlörene und

defecte Bücher(namentlich bei ſolchen mit Kupfern.) muß der

Ladenpreis erſetzt werden. Iſt vas zerriſſene, beſchmützte, ver⸗

lorene oder defecte Buch ein Theil eines größeren Werkes, ſo iſt

der Leſer zum Erſatz des Ganzen verpflichtet.

7. Ausleihezeit.

it. Dieſelbe iſt auf 14 Tage feſtgeſetzt und wird beſonders darauf aufmerkſam gemacht, daß das Weiterverleihen der Bücher nicht ſtattfinden darf, indem Diejenigen, welche die⸗ ſelben von mir geliehen, auch dafür zu ſtehen haben.