Teil eines Werkes 
2. Theil (1859)
Entstehung
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Leihbiblivthet᷑

deutſcher, engliſcher und franzöſiſcher Literatur

von. Cduard Oktmann in Gieſen, Schloßgaſſe Lit. A. Nr. 256.

cLeih- und Seſebedingungen.

1. Offensein der Bibliothek. Die Bibliothek ſteht zur Em⸗

pfangnahme und Rückgabe der Bücher jeven Tag von Morgens 7 Uhr bis Abends 8 Uhr offen.

2. Lesepreis. Bei Rückgabe eines geliehenen Buches wird von

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jedem Tag 5 Pf. bezahlt. Die Zeit eines Tages iſt zu 24 Stun⸗ den angenommen. 3. Caution. Unbekannte Perſonen

nmüſſen, bei Entgegennahme eines Buches, eine dem Werthe veſſelben entſprchende Summe hinterlegen, welche bei deſſen Zurückgabe von mir zurückerſtattet wird.

4. Abonnement. Daſſelbe muß voraus bezahlt werden und Il. eträgt:

für wöchentlich 2 Bücher:

4 Bücher: 6 Bücher: auf 1 Monat: 1 Mt. Pf. 1 W 50 Pf.

2 Mk. Pf.

3 4 5. Auswärtige Abonnenten haben für Hin⸗ und Zurückſendung der Bücher auf ihre eigenen Koſten und Gefahr ſekbſt zu ſorgen. 6. Schadenersatz. Für beſchmutzte, zerriſſene, verlorene und defecte Bücher(namentlich bei ſolchen mit Kupfern c.) muß der Ladenpreis erſetzt werden. Iſt vas zerriſſene, beſchmutzte, ver⸗ lorene oder deferte Buch ein Theil eines größeren Werkes, ſo iſt der Leſer Erſatz des Ganzen verpflichtet.

7. Ausleihezeit. Dieſelbe iſt auf 14 Tage feſtgeſetzt und wird

beſonders darauf aufmerkſam gemacht, daß das Weiterverleihen der Bücher nicht ſtattfinden darf, indem Diejenigen, welche die⸗ ſelben von mir geliehen, auch dafür zu ſtehen haben⸗

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