Teil eines Werkes 
2. Band (1864)
Entstehung
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Leibbiblivthek deutſcher, engliſcher und franzöſiſcher Literatur 4

j.

Cduard Oftmann in Gießen, Schloßgaſſe Lit. A. Nr. 256.

Seih und Jeſebedingungen.

1. ofensein der Bibliothek. Die Vibliothet ſteht zur GEm. ſt pfangnahme und Rückgabe der Bücher jeden Tag von Morgens

7 Uhr bis Abends 8§ Uhr offen.

2. Lesepreis. Bei Rückgabe eines geliehenen Buches wird von .

jedem Tag 5 Pf. bezahlt. Die Zeit eines Tages iſt zu 24 Stun⸗ den angenommen.. 3. Caution. Unbekannte Perſonen müſſen, bei Entgegennahme eines Buches, eine dem Werthe deſſelben entſprchende Summe hinterlegen, welche bei deſſen Zurückgabe von mir zurückerſtattet wird. 4. Abonnement. Daſſelbe muß voraus bezahlt werden und beträgt: für wöchentlich 2 Bücher: 4 Bücher: 6 Bücher:

auf 1 Monat: 1 Mr. Pf. 1 M 50 M. Pf. 3

6 4 3 Auswärtige Abonnenten haben füt Hin⸗ und Zurickſendung der Bücher auf ihre eigenen Koſten und Gefahr ſelbſt zu ſorgen. 6. Schadenersatz. Für beſchmutzte, zerriſſene, verlörene und defecte Bücher(namentlich bei ſolchen Kupfern c.) muß der Ladenpreis erſetzt werden. Iſt das zertiſſene, beſchmutzte, ver⸗ lorene oder deferte Buch ein Theil eines größeren Werkes, ſo iſt

der Leſer um Erſatß des Ganzen verpflichtet 43 Ausſeihezeit- Dieſelbe iſt auf 14 Tage feſtgeſetzt und wird 3

beſonders darauf aufmerkſam gemacht, daß das Weiterverleihen der Bücher nicht ſtattfinden darf indem Diejenigen, welche die⸗ ſelben von mir geliehen, auch dafür zu ſtehen haben⸗

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