Teil eines Werkes 
1. Theil (1826) Das Verhängniß / von Fr. Laun
Entstehung
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Leihbibliothek

f deutſcher, engliſcher und franzöſiſcher Liter Eduard Ollmann in Gießen, Schloßgaſſe Lit. A. Nr. 256.

Seiß un Seſebedingungen.

pfangnahme und Rückgabe der Bücher jeden Tag von 2 torgens 7 Uhr bis Abends 8 offen. . Lesepreis. Bei ückgabe eines geliehenen Buches wird von jedem Tag 5 Pf bezahlt. Die Zeit eines Tages iſt zu 24 Stun⸗ den angenvmmen. 3 3. Caution. Unbekannte Perſonen müſſen, bei Entgegennahme eines Buches, eine dem Werthe deſſelben entſprechende Summe egen⸗ welche bei deſſen Zurückgabe von mir zurückerſtattet wird.

4. Abonnement. Daſſelbe muß voraus bezahlt werden und beträgt:

für wöchentlich 2 Bücher: 4 Büchen: 6Bücher: auf 1 Monat: 1 Mk. Pf. 1 Mr. 50 Pf. 2 Wr. Pf.

5 Auswärtige abonnenten haben für Hin und Zurückſendung der Bücher auf ihre eigenen Koſten und Gefahr ſeibſt zu forgen. 3 6. Schadenersatz. Für beſchmutzte, ſenverlorene und defecte Bücher(namentlich bei ſolchen mit Kupfern ꝛc.) muß der Lat npreis erſetzt werden. Iſt das zerriſſene, beſchmutzte, ver⸗ lorene oder deferte Buch ein Theil eines größeren Werkes, ſo iſt der Leſer zum Erſatz des Ganzen verpflichtet.. 7. Ausleihezeit. Dieſelbe iſt auf 14 Tage feſtgeſetzt und wird beſonders darauf aufmerkſam gemacht, daß das Weiterverleihen der Bücher nicht ſiattfinden darf, indem Diejenigen, welche die⸗ ſelben von mir geliehen, auch dafür zu ſtehen haben.

1. Offensein der Bipliothek. Die Bibliother ſteht zur Em⸗