Teil eines Werkes 
2. Bd. (1859) The mother's recompense
Entstehung
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eibiithet ſ deutſcher, engliſcher und franzöſiſcher Literatur

6duard Oftmann in en 3 Sloßgußſ Lit A Nr. 256.

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Jeiß und Feſchebingungen. 1. vensein der Bibliothek. Die Vibliothet ſteht zur Em⸗

pfang e und Rückgabe der Bücher jeden Tag von Morgens

7 Uhrt b6 Abends 8 Uhr offen.

2. Pesepreis. Bei Rucahe eines geliehenen Buches wird von

jedem Tag 5 Pf. bezahlt. Die Zeit eines Tages iſt zu 24 Stun⸗

den angenommen.

3. CAution. Unbekannte Perſonen müſſen, bei Entgegennahme

eines Buches, eine dem Weth n entſprechende Summe

S welche bei deſſen Zuruckgabe von mir zurückerſtattet S nment Duſſelbe muß voraus bezahlt werden und

Leri wheu 2 Bücher: 4 Bücher: 6 Bücher:

3 aufz Monatt 1 1 W 5W W S

5. Aohnenten haben für Hin⸗ und Zurückſen endung der Bücher auf ihre iter Koſten und Gefahr ſelbſt zu ſorgen⸗

5 Schadenersatz. Für beſchmutzte, zerriſſene, verlorene und defecte Bücher(namentlich bei ſolchen mit Kupfern ꝛc.) muß der Ladenpreis erſetzt werden. Iſt das zerriſſene, beſchmutzte, ver⸗ j lorene und defecte Buch ein Theil eines größeren Werkes, ſo iſt

6 der Leſer zum Erſatz des Ganzen verpflichtet.

. Ausleihezeit. iet njt auf 14 Tage feſtge eſetzt und wird beſonders darauf aufmerkſam gemacht, daß das Weiterverleihen der Bücher nicht ſtattfinden darf, indem Diejenigen, welche die⸗

ſelben von mir geliehen, auch zu haben.