Teil eines Werkes 
1. Buch (1863)
Entstehung
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iblivthek deutſcher, engliſcher und franzöſiſcher Literatur

vo Eduard Ottmann in Gießen, Schloßgaſſe Lit. A. Nr. 256.

geith- und weſebedingungen.

1 oflensein der Bibliothek. Die Bibliothek ſteht zur Em⸗ pfangnahme und Rückgabe der Bücher jeden Tag von Morgens 7 Uhr bis Abends 8 Uhr offen.

2. Lesepreis. Bei Rückgabe eines geliehenen Buches wird von iedem Tag 5 Pf bezahlt. Die Zeit eines Tages iſt zu 24 Stun⸗ en angenommen.

3. Caution. Unbekannte Perſonen müſſen, bei Entgegennahme eines Buches, eine dem Werthe deſſelben entſprechende Summe hinterlegen, welche bei deſſen Zurückgabe von mir zurückerſtattet

wird. 4. enen Daſſelbe muß voraus zbezahlt werden und

beträgt: für wöchentlich

2 Bücher: 4 Bücher: 6 Bücher:

Si Monat: 2 1 Mr. Pf 1 Mr. 50 Pf. 2 Mk. Pf.

5. Auswärtige Abonnenten haben für Hin⸗ und Zurückſendung der Bücher auf ihre eigenen Koſten und Gefahr ſelbſt zu ſorgen- 6. Schadenersatz. Für beſchmutzte, zerriſſene, verlorene und defecte Bücher(namentlich bei ſolchen mit Kupfern ꝛc.) muß der Ladenpreis erſetzt werden. Iſt das zerriſſene, beſchmutzte, ver⸗ korene oder defecte Buch ein Theil eines größeren Werkes, ſo iſt der Leſer zum Erſatz des Ganzen verpflichtet.

7. Ausleihezeit. Dieſelbe iſ auf 14 Tage feſtgeſetzt und wird beſonders darauf aufmerkſam gemacht, daß das Weiterverleihen der Bücher nicht ſtattfinden darf, indem Diejenigen, welche die⸗