Teil eines Werkes 
1. Abtheilung, Kaiser Joseph und Maria Theresia : 3. Band (1857)
Entstehung
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Leihbibliothek

deutſcher, engliſcher und franzöſiſcher Literatur von G Eruard Offmann in Gießen, f.. Schloßgaſſe Lit. A. Nr. 256. ſ Leih- und Leſebedingungen. 1. Offensein der, Bibliothek. Die Bibliothek ſteht zur Em⸗ ſ pfangnahme und Rückgabe der Bücher jeden Tag von Morgens 1 7 Uhr bis Abends 8 Uhr offen. 2. Lesepreis. Bei Rückgabe eines geliehenen Buches wird von G 1 0

jedem Tag 5 Pf. bezahlt. Die Zeit eines Tages iſt zu 24 Stun den angenommen.

3. Caution. Unbekannte Perſonen müſſen, bei Entgegennahme eines Buches, eine dem Werthe deſſelben entſprchende Summe hinterlegen, welche bei deſſen Zurückgabe von mir zurückerſtattet

wird. 1 4. Abonnement. Daſſelbe muß voraus bezahlt werden und beträgt:* für wöchentlich 2 Bücher: 4 Bücher: 6 Bücher: 1 Mk. 50 Pf. 2 Mk. Pf.

auf 1 Monat: 1 Mk. Pf.

5. Auswärtige Abonnenten haben für Hi d der Bücher auf ihre eigenen Koſten und Gefahr ſelbſt zu ſorgen.

6. Schadenersatz. Für beſchmutzte, zerriſſene, verlörene und mit Kupfern ꝛc.) muß der.

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2 9 9 und Zurückſendung

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1 defecte Bücher(namentlich bei ſolchen 3 N Ladenpreis erſetzt werden. Iſt das zerriſſene, beſchmutzte, ver⸗ lorene oder defecte Buch ein Theil eines größeren Werkes, ſo iſt der Leſer zum Erſatz des Ganzen verpflichtet. 7. ſeusjennezeit. Dieſelbe iſt auf 14 Tage feſtgeſetzt und wird J beſonders darauf aufmerkſam gemacht, daß das Weiterverleihen ] der Bücher nicht ſtattfinden darf, indem Diejenigen, welche die⸗ ſelben von mir geliehen, auch dafür zu ſtehen haben. 1

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