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Am zwanzigſten September 1819 ſetzte der deutſche Bundestag ſich ſelber ein unheilvolles Denkmal. Er vernichtete die beiden wichtigſten Paragraphen der deutſchen Bundesacte, welche die Fürſten ihren Völ kern 1815 als Preis und Lohn ihres vergoſſenen Blutes und ihrer Siege gegeben. Der Paragraph 13 verſprach allen deutſchen Ländern eine Repräſentativ Verfaſſung. Der Paragraph 18 ſicherte den deutſchen Völkern die Freiheit der Preſſe.
Jetzt ward dieſer dreizehnte Paragraph dahin be ſchränkt, daß die Bundesverſammlung es übernahm, eine Norm aufzuſtellen für landſtändiſche Verfaſſungen und ſich als eine Executionsmacht hinſtellte, wenn etwa irgendwo dieſe Norm von Fürſten oder Völkern über ſchritten würde.
Jetzt ward dieſer achtzehnte Artikel aufgehoben, in— dem, um die Mißbräuche der Preſſe zu hindern, von dem Bundestage die Einführung einer Cenſur be— ſchloſſen ward.
Außerdem aber ward noch vom Bundestage eine Central⸗Unterſuchungs⸗Commiſſion zur Entdeckung und Verhinderung revolutionnairer Umtriebe niedergeſetzt, und den Beſchlüſſen dieſer Commiſſion ſollten ſich von


