Teil eines Werkes 
2. Abtheilung, Erzherzog Johann und Metternich : 2. Band (1860)
Entstehung
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Leihbibliothek deutſcher, engliſcher und franzöſiſcher r Literatur

Eduard Oltmann in Gießen,

Schloßgaſſe Lit. A. Nr. 256.

Leih- und Ceſebedingungen.

1. Offensein der Bibliothek. Die Bibliothek ſteht zur Em pfangnahme und Rückgabe der Bucher jeden Tag von Morgen 7 Uhr bis Abends 8 Uhr offen

2. Lesepreis. Bei Rückgabe eines geliehenen Buche jedem Tag 5 Pf. bezahlt. Die Zeit eines Tages iſt den angenommen

3.(aution. Unbekannte Perſonen müſſen, bei Entgegennahm eines Buches, eine dem Werthe deſſelben entſprechende Summ vbinterlegen, welche bei deſſen Zurückgabe von mir zurückerſte att wird.

4. Abonnement. Daſſelbe muß voraus bezahlt werden unrd beträgt

es wird von

für wöchentlich 2 Bücher: 4 3ücher: 6 Bücher: auf 1 Monat 1 Mt Pf. 1 V 50 Pf. 2 Mk Pf 3 2 3

Auswärtige Abonnenten haben für Hin⸗ und Zurückſendung den Bücher auf ihre eigenen Koſten und Gefahr ſelbſt zu ſorgen 6. Schadenersatz. Für beſchmutzte, zerriſſene, verlorene und defecte Bücher(namentlich bei ſolchen mit Kupfern ꝛc.) muß der Ladenpreis erſetzt werden. Iſt das zerriſſene, beſchmutzte, ver lorene oder defecte Buch ein Theil eines größeren Werkes, ſo iſt der Leſer zum Erſatz des Ganze n verpflichtet Ausleihezeit. Dieſelbe iſt auf 14 Tage feſtgeſ beſondels darauf aufmerkſam gemacht, daß das W der Bücher nicht ſtattfinden darf, indem Wieſenigen welche die ſelben von mir geliehen, auch dafür zu ſtehen haben.

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