Teil eines Werkes 
2. Abtheilung, Erzherzog Johann und Metternich : 1. Band (1860)
Entstehung
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Leihbibliothek

deutſcher, engliſcher und franzöſiſcher Literatur

von

Ednard Olkmann in Gießen

Schloßgaſſe Lit. A. Nr. 256.

Leih- und Ceſebedingungen 1. Offensein der Bibliothek. Die Bibliothek ſteht zur Em pfangnahme und Rückgabe der Bücher jeden Tag von Morgen 7 Uhr bis Abends 8 Uhr offen.

2. Lesepreis. Bei Rückgabe eines geliehenen Buches wird von jedem Tag 5 Pf. bezahlt. Die Zeit eines Tages iſt zu 24 Stun den angenommen.

3.(aution. Unbekannte Perſonen müſſen, bei Ente egennahm eines Buches, eine dem Werthe deſſelben entſprechende Summe hinterlegen, welche bei deſſen Zurückgabe von mir zurückerſtattet wird.

4. Abonnement. Daſſelbe muß voraus bezahlt werden und

beträgt:

für wöchentlich 2 Bücher: 41 Bücher: 6 Bücher: .

auf 1 Monat: 1 Mr. Pf. 1 Mr. 59 Pf 2 Mt. Pf

7 3 2 3 3

Auswärtige Abonnenten haben fur Hin⸗ und Zuruckſendung

der Bucher auf ihre eigenen Koſten und Gefahr ſelbſt zu ſorgen 6. Schadenersatz. Für beſchmutzte, zerriſſene, verlorene und defecte Bucher(namentlich bei ſolchen mit Kupfern ꝛc.) muß der

Ladenpreis erſetzt werden. Iſt das zerriſſene, beſchmutzte, ver⸗ 1

lorene oder defecte Buch ein Theil eines größeren Werkes, ſo iſt p

der Leſer zum Erſatz des Ganzen verpflichtet. 2 4 Ausleihezeit. Dieſelbe iſt auf 14 Tage feſtgeſetzt und wird ſ

Leſonders darauf aufmerkſam gemacht, daß das Weiterverleihen(

der Bücher nicht ſtattfinden darf, indem Diejenigen, welche di ſelben von mir geliehen, auch dafür zu ſtehen haben.