Teil eines Werkes 
1. Abtheilung, Andreas Hofer : 1. Band (1859)
Entstehung
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Leihbibliothek

deutſcher, engliſcher und fran

öſiſcher Literatur

Eduard Olkmann in Gießen,

Schloßgaſſe Lit. A. Nr. 256.

Teih- und Ceſebedingungen Offensein der Bibliothek. Die Bibliothek ſteht zur Em ghäunth vend Rückgabe der Buͤcher jeden Tag von Morgen

7 Uhr bis Abends 8 Uhr of

2. Leseprlüin Bei Rückg eines geliehenen Buches wird von jedem Tag 5 Pf. bezahlt. Die Zeit eines Tages iſt zu 24 Stun oen angenommen.

3.(aution. Unbekannte Perſonen müſſen, bei Entgegennahme eines Buches, eine dem Werthe deſſelben entſprechende Sunme pinterlegen, welche bei deſſen Zurückgabe von mir zurückerſtattet wird.

4. Abonnement. Daſſelbe muß voraus bezahlt werden beträgt für wöchentlich 2 Bücher: 4 Bücher: 6 Bücher: auf 1 Monat: 1 Mk. Pf. 1 Mr. 50 Pf. 2 Mr.

34 2 3 4 Auswärtige Abonne enten haben für Hin⸗ und Zurückſendung Bücher auf ihre eigenen Koſten und Gefahr ſelbſt zu ſorgen.

5 dch n ufr hre Für beſchmutzte, zerriſſene, verlorene und defecte Bücher(na umentlich bei ſolchen mit Kupfern ꝛc.) muß der Ladenpreis er t werden. Iſt das iſſene, beſchmutzte, ver lorene oder defecte Buch ein Theil eines größeren Werkes, ſo der Leſer zum Erſatz des Ganzen verpflichtet.

7. Ausleihezeit. Dieſelbe iſt auf 14 Tage feſtgeſetzt und wird beſonders darauf aufmerkſam gemacht, daß das Weiterverleihen der Buͤcher nicht ſtattfinden darf, indem Diejenigen, welche die ſelben von mir geliehen, auch dafür zu ſtehen haben.