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bewahren, fuͤhrte uͤbrigens noch zuletzt, als einen Beweis fuͤr die Guͤltigkeit der zweiten Ehe, den mit Frelons Zulaſſung abgeſendeten Zettel an, wodurch Wernhold auf das Wiederſe⸗ hen jenſeit des Grabes vertroͤſtet wurde.
„Beßter Mann,“ rief der Rechtskundige: „die Sophiſtereien der Leidenſchaft werden vor keinem Tribungle zu Beweiſen dienen. Das Jenſeit, von dem auf jenem Zettel die Rede war, kann nur von der Ewigkeit zu verſtehen ſeyn. Kein Unbefangener wird ihm eine ande⸗ re Erklaͤrung geben. Und ich ſetze den, ſehr unglaublichen, Fall, der Richter wollte ſich wirk⸗ lich Ihre Auslegung des Wortes Jenſeit ge⸗ fallen laſſen, ſo koͤnnte er doch unmoͤglich die Worte: Wiederſehen und Beſitz fuͤr gleichbedeutend erklaͤren.“
„Nun, denn,“ ſagte der Niedergeſchlagene: „ſo ſuchen Sie bei Frelon den Antrag auf ſeinen Zuruͤcktritt behutſam einzuleiten. Es iſt ja kaum moͤglich, daß der Mann auf den Wieder⸗ beſit meines Kindes beſtehen kann, ſobald er von Ottiliens entſchiedener Neigung fuͤr den unterrich⸗ tet wird, welcher ſie im eigentlichen Verſtande


