Teil eines Werkes 
4. (Supplement-) Abtheilung, Johann Gotzkowsky oder Friedrich der Große und sein Kaufmann : historischer Roman : 3. Band (1858)
Entstehung
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Leihbibliothek deutſcher, engliſcher und franzöſiſcher Literatur

vo Eduard Ollmann in Gießen, Schloßgaſſe Lit. A. Nr. 256.

Seih- und Seeſebedingungen.

1. Offensein der Bibliothek. Die Biüliathet ſteht zur Em⸗ pfangnahme und Rückgabe der Bücher jeden Tag von Morgens 7 Uhr bis Abends 8 Uh offen.

2. Lesepreis. Bei Rückgabe eines geliehenen Buches wird von jedem Tag 5 Pf. bezahlt. Die Zeit eines Tages iſt zu 24 Stun⸗ den angenommen.

3. Caution. Unbekannte Perſonen müſſen, bei Entgegennahme

eines Buches, eine dem Werthe deſſelben entſprechende Summe hinterlegen, welche bei deſſen Zurückgabe von mir zurückerſtattet wird. 5 4. Abonnement. Daſſelbe muß voraus bezahlt werden und eträgt: 3 für gchentlich 2 Bücher: 4 Bücher: 6 Bücher:

auf 1 Monat: 1 Mk. Pf. 1 NMk. 50 Pf. 2 Nk. Pf.

2 I A, u 1I.

5. Auswärtige Abonnenten haben für Hin⸗ und Zurückſendung der Bücher auf ihre eigenen Koſten und Gefahr ſelbſt zu ſorgen.

6. Schadenersatz. Für beſchmutzte, zerriſſene, verlorene und defecte Bücher(namentlich bei ſolchen mit Kupfern ꝛc.) muß der Ladenpreis erſetzt werden. Iſt das zerriſſene, beſchmutzte, vex⸗ lorene oder defecte Buch ein Theil eines größeren Werkes, ſo iſt der Leſer zum Erſatz des Ganzen verpflichtet.

7. Ausleihezeit. Dieſelbe iſt auf 14 Tage feſtgeſetzt und wird beſonders darauf aufmerkſam gemacht, daß das Weiterverleihen der Bücher nicht ſtattfinden darf, indem Diejenigen, welche die⸗ ſelben von mir geliehen, auch dafür zu ſtehen haben.