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Leihbibliothek deutſcher, engliſcher und franzöſiſcher Literatur
Eduard Ottmann in Gießen, Schloßgaſſe Lit. A. Nr. 256.—
den angenommen. 3
3. Caution. Unbekannte Perſonen müſſen, bei Entgegennahme eines Buches, eine dem Werthe deſſelben entſprechende Summe hinterlegen, welche bei deſſen Zurückgabe von mir zurückerſtattet wird..
4. Abonnement. Daſſelbe muß voraus bezahlt werden und beträgt:
für wöchentlich 2 Bücher: 4 Bücher: 6 Bücher:
——————— auf 1 Monat: 1 Mk.— Pf. 1 Mt. 50 Pf. 2 Mk.— f.
5. Auswärtige Abonnenten haben für Hin⸗ und Zurückſendung der Bücher auf ihre eigenen Koſten und Gefahr ſelbſt zu ſorgen.
6. Schadenersatz. Für beſchmutzte, zerriſſene, verlorene und defecte Bücher(namentlich bei ſolchen mit Kupfern ꝛc.) muß der Ladenpreis erſetzt werden.— Iſt das zerriſſene, beſchmutzte, ver⸗ lorene oder defecte Buch ein Theil eines größeren Wertes, ſo iſt der Leſer zum Erſatz des Ganzen verpflichtet.
7. Ausleihezeit. Dieſelbe iſt auf 14 Tage feſtgeſetzt und wird beſonders darauf aufmerkſam gemacht, daß das Weiterverleihen der Bücher nicht ſtattfinden darf, indem Diejenigen, welche die⸗ ſelben von mir geliehen, auch dafür zu ſtehen haben.
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