Teil eines Werkes 
3. Band (1872)
Entstehung
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deutſcher, engliſcher und franzöſſſcher

Eduard Oflmann in Gießen Schloßgaſſe Lit. A. Nr. 256.

Ieih- und JCeſebedingungen.

Eiänanahmen und Rücfgabe der Bücher jeden Tag von Morgens

7 Uhr bis Abends 8 Uhr offen.

2. Lesepreis. Bei Rückgabe eines geliehenen Buches wird von jedem Tag 5 Pf. bezahlt. Die Zeit eines Tages iſt zu 24 Stun⸗ den angenommen.

3. Gaution. Unbekannte Perſonen müſſen, bei Ent Denen nahme eines Buches, eine dem Werthe deſſelben entfprchend e Summe hinterlegen, welche bei deſſen Zurückgabe von mir zurückerſtattet

wird.

3 4. Abonnement. Daſſelbe muß voraus bezahlt werden und beträgt

für sochentlich 2 Bücher: 4 Bücher: Bücher:

auf 1 Monat: 1 Pf. 1 e 10 50 Pf. 2 Nk. f Pf. 5. Auswürtige Abonnenten haben für Hin⸗ und Aurkisſendung der ücher auf ihre eigenen Koſten und Gefahr ſelbſt zu ſorgen.

6. Schadenersatz. Für beſchmutzte, zerriſſene, verlorene und defecte Bücher(namentlich bei ſolchen mit Kupfern ꝛc.) muß der Ladenpreis erſetzt werden. Iſt das zerriſſene, beſchmutzte, ver⸗ lorene oder defecte Buch ein Theil eines größeren Wertes, ſo iſt der Leſer ſu Erſatz des Ganzen verpflichtet.

7. Ausleihezeit. Dieſelbe iſt auf 14 Tage feſtgeſetzt und wird beſonders darauf aufmerkſam gemacht, daß das Weiterverleihen der Bücher nicht ſtattfinden darf, indem Diejenigen, welche die⸗ ſelben von mir geliehen, auch dafür zu ſtehen haben.

1. Offensein der Bibliothek. Die Bibliothek ſteht zur Em⸗

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