Teil eines Werkes 
2. Band (1872)
Entstehung
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der Leſer ſun Erſatz des Ganzen verpflichtet.

Leihbibliothek

deutſcher, engliſcher und franzöſiſcher Literatur

von 4. Eduard Olkmann in Gießen, Schloßgaſſe Lit. A. Nr. 256.

Jeih- und Ceſebedingungen.

1. Offensein der, Bibliothek. Die Villiothet ſteht zur Em⸗ pfangnahme und Rückgabe der Bücher jeden Tag von Morgens 7 Uhr bis Abends 8 Uhr offen. 3 2. Lesepreis. Bei Rückgabe eines geliehenen Buches wird von

jedem Tag 5 Pf. bezahlt. Die Zeit eines Tages iſt zu 24 Stun⸗

den angenommen.

3. Caution. Unbekannte Perſonen müſſen, bei Entgegennahme eines Buches, eine dem Werthe deſſelben entſprchende Summe

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Pinterlegen⸗ welche bei deſſen Zurückgabe von mir zurückerſtatret wird. 3 8 4. Abonnement. Daſſelbe muß voraus bezahlt werden und eträgt: für iithentlich 2 Bücher: 4 Bücher: 6 Bücher: auf 1 Monat: 1 Mk. Pf. 1 Mk. 50 Pf. 2 MNk. Pf.

2 3 5. Auswärtige Abonnenten haben für Hin⸗ und Zurückſendung der Bücher auf ihre eigenen Koſten und Gefahr ſelbſt zu ſorgen. 6. Schadenersatz. Für beſchmutzte, zerriſſene, verlorene und defecte Bücher(namentlich bei ſolchen mir Kupfern ꝛc.) muß der Ladenpreis erſetzt werden. Iſt das zerriſſene, Leichmbte, ver⸗ orene oder defecte Buch ein Theil eines größeren Werkes, ſo iſt

77. Ausleihezeit. Dieſelbe iſt auf 14 Tage feſtgeſetzt und wird beſonders darauf aufmerkſam gemacht, daß das Weiterverleihen der Bücher nicht ſtattfinden darf, indem Diejenigen, welche die⸗ ſelben von mir geliehen, auch dafür zu ſtehen haben.