Teil eines Werkes 
3. Theil (1835)
Entstehung
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aun in Gießen, t. A. Nr. 256. 3

fangnahme und Rücabe der Bücher jeden Tag von Morgens r offen.

3. Caution. Unbekannte Perſonen müſſen, bei Entgegennahme eines Buches, eine dem Werthe deſſelben entſprchende Summe Pinterlegen⸗ welche bei deſſen Zurückgabe von mir zurückerſtattet wird 4

4. Abonnement. Daſſelbe muß voraus bezahlt werden und

für wöchentlich 2 Bücher: 4 Bücher: 6 Bücher: auf 1 Monat: 1 Mk. Pf. 1 Mk. 50 Pf. 2 Mk. Pf.

der Bücher auf ihre eigenen Koſten und Gefahr ſelbſt zu ſorgen. 6. Schadenersatz. Für beſchmutzte, zerriſſene, verlorene und deferte Bücher(namentlich bei ſolchen mir Kupfern ꝛc.) muß der Ladenpreis erſetzt werden. Iſt das zerriſſene, beſchmutzte, ver⸗ lorene oder deſerte Buch ein Theil eines größeren Werkes, ſo iſt

3 p der Leſer zum Erſatz des Ganzen verpflichtet. 3 7. Ausleihezeit. Dieſelbe iſt auf 14 Tage feſtgeſetzt und wird beſonders darauf aufmerkſam gemacht, daß das Weiterverleihen der Bücher nicht ſtattfinden darf, indem Diejenigen, welche die⸗

ſelben von mir geliehen, auch dafür zu ſtehen haben. 3

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2 Auswärtige Abonnenten haben für Hin⸗ und Zurückſendung

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