Teil eines Werkes 
2. Theil (1828)
Entstehung
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Schloßgaſſe Lit. A. Nr. 256.

Leih- und Ceſehedingungen. 1. Ofriensein der Bibliothek. Die Bibliothek ſteht zur Em⸗ pfang nahme und Rückgabe der Bücher jeden Tag von Morgens

8 Ee dis Abends 8 Uhr offen.

2) Lescbreis. Bei Rückgabe eines geliehenen Buches wird von jedem Tag 5 Pf. bezahlt. Die Zeit eines Tages iſt zu 24 Stun⸗ den angenonmen⸗

3. Cautiou. Unbekannte Perſomen müſſen, bei Entgegennahme

eines Buche, weine dem Werthe deſſelben entſprechende Summe hinterlegen, welche bei deſſen Jurückgabe von mir zurückerſtattet

wia Abonnenent. Daſſelbe lmuß voraus zbezahlt werden und 8 betragte ne h 2 Bücher: 4 Bücher: 6 Bücher:

auf 1 Mona 1.= Pf. 1 M. 80 If 2 M. Ff.

5, Auswättige Abonnenten haben für Hin⸗ und Zuruückſendung

der Bücher uf ihre eigenen Koſten und Gefahr ſelbſt zu ſorgen.

6. Schaænersatz. Für beſchmutzte, zerriſſene, verlorene und

2 pefecte Bicher(namentlich bei ſolchen mit Kupfern ꝛc.) muß der Laedeny=ls erſetzt werden. Iſt das zerriſſene, beſchmutzte, ver⸗ lorene oder defeete Buch ein Theil eines größeren Werkes, ſo iſt der Lefer zum Erſatz des Ganzen, verpflichtet. 1

4 auf 14 Tage feſtgeſetzt und wird