Teil eines Werkes 
2. Band (1869)
Entstehung
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Leihbibliothek deutſcher, engliſcher und franzöſiſcher Literatur

von. Eduard Oktmann in Gießen, Schloßgaſſe Lit. A. Nr. 256.

Aeih- und Jeſehedingungen.

1. Offensein der Bibliothek. Die Bibliothek ſteht zur Em⸗ pfangnahme und Rückgabe der Bücher jeden Tag von Morgens 7 Uhr bis Abends 8 Uhr offen.

2. Lesepreis. Bei Rückgabe eines geliehenen Buches wird von jedem Tag 5 Pf. bezahlt. Die Zeit eines Tages iſt zu 24 Stun⸗ den angenommen. 2 3. Caution. Unbekannte Perſonen müſſen, bei Entgegennahme eines Buches, eine dem Werthe deſſelben entſprchende Summe hinterlegen, welche bei deſſen Zurückgabe von mir zurückerſtattet wird. 3

b 4. Abonnement. Daſſelbe muß voraus bezahlt werden und eträgt: für nachentlich 2 Bücher: 4 Bücher: 6 Bücher: abnet. auf 1 Monat: 1 Mk.Pf. 1 Mk. 30 Pf. 2 Nr. f. 3

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5. Auswärtige Abonnenten haben für Hin⸗ und Zurückſendung

der Bücher auf ihre eigenen Koſten und Gefahr ſelbſt zu ſorgen. 6. Schadenersatz. Für beſchmutzte, zerriſſene, verlorene und

defecte Bücher(namentlich bei ſolchen mit Kupfern ꝛc.) muß der

Ladenpreis erſetzt werden. Iſt das zerriſſene, beſchmutzte, ver⸗

lorene oder deferte Buch ein Theil eines größeren Werkes, ſo iſt

der Leſer junn Erſatz des Ganzen verpflichtet. 7. Ausleihezeit. Dieſelbe iſt auf 14 Tage feſgeſeßt und wird ſ.

beſonders darauf aufmerkſam gemacht, daß das Veiterverleihen

der Bücher nicht ſtattfinden darf, indem Diejenigen, welche die⸗.

ſelben von mir geliehen, auch dafür zu ſtehen haben. 3 4

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