Teil eines Werkes 
2. Bändchen (1834) Das Täubchen / von dem Verfasser der Ostereyer
Entstehung
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8,=

Leihbibliothek f deutſcher, engliſcher und franzöſiſcher Literatur Eduard Ottmann in Gießen,

Schloßgaſſe Lit. A. Nr. 256. 3

Leih- und Jeſebedingungen. 3 l. Offensein der Bibliothek. Die Bibliothek ſteht zur Em⸗ pfangnahme und Rückgabe der Buͤcher jeden Tag von Morgens 7 Uhr bis Abends offen. ſ

e Zeit eines Tages iſt zu 24 Stun⸗

e eines geliehenen Buches wird von 4.

f. bezahlt. T den angenommen. 3. Caution. Unbekannte Perſonen müſſen, bei Entgegennahme

hinterlegen, welche bei deſſen Zurückgabe von mir zurückerſtattet

ſ eines Buches, eine dem Werthe deſſelben entſprechende mme ſ wird.. ¹ 1 4. Abonnement. Daſſelbe muß voraus bezahlt werden und ſſ eträgt: für wöchentlich 2 Bücher: 4 Bücher: 6 Bücher: 1 auf 1 Monat: 1 Mk. Pf. 1 Mrk. 50 Pf. 2 Mk. Pf. AS 2

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5. Auswärtige Abonnenten haben der Bücher auf ihre eigenen Koſten und hr ſelbſt zu ſorgen. 6. Schadenersatz. beſchmutzte, zerriſſene, verlorene und defecte Bücher(nament bei ſolchen mit Kupfern ꝛc.) muß der Ladenpreis erſetzt werden. Iſt das zerriſſene, beſchmutzte, ver⸗ e Buch ein Theil eines größeren Werkes, ſo iſt

in⸗ und Zurückſendung

lorene oder defee

der Leſer zum Erſatz des Ganzen verpflichtet. 1 7. Ausleihezeit. Dieſelbe iſt auf 14 Tage feſtgeſetzt und wird

beſonders darauf aufmerkſam gemacht, daß das Weiterverleihen De Au 4 gema das 1

der Bücher nicht ſtattfinden darf, indem Diejenigen, welche die⸗

ſelben von mir geliehen, auch dafür zu ſtehen haben.

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