Teil eines Werkes 
2. Band (1823)
Entstehung
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Leihbibliothek

dentſcher, engliſcher und afranzöſiſcher Literatur

Ezdudeh Ottmann in Gießen, Schloßgaſſe Lit. A. Nr. 256. SLeih- und JCeſebedingungen. 1. Offensein der Bibliothek. Die Bibliothek ſteht zur Em⸗ pfangnahme und Rückgabe der Bücher jeden Tag von Morgens

Pfuns bis Abends 8 Uhr offen 2. Lesepreis. Bei Rückgabe eines geliehenen Buches wird von

ſedem ench 5 Pf. bezahlt. Die Zeit eines Tages iſt zu 24 Stun⸗ den angenommen. 3.(aution. Unbekannte Perſonen müſſen, bei Entgegennahme eines Buches, eine dem Werthe deſſelben entſprechende Summe hinterlegen, welche bei deſſen Zurückgabe von mir zurückerſtattet wird. t 4. Abonnement. Daſſelbe muß voraus bezahlt werden und eträgt: für wöchentlic 2 6 Bücher: 4 Bücher: 6 Bücher:

a Monat⸗ 4 Nt. Pf 1 M. 50 Pf. 2 Mk. Pf.

der Bücher auf, ihre eigenen Koſten und Gefahr ſeldſt zu ſorgen.

6. Schadenersatz. Für beſchmutzte, zerriſſene, verlorene und defecte Bücher(namentlich bei ſolchen mit Kupfern ac.) muß der Ladenpreis erſetzt werden. Iſt das zerriſſene, beſchmutzte, ver⸗

der Leſer zum Erſatz des Ganzen verpflichtet. 7. Ausleihezeit. Dieſelbe i

beſonders darauf aufm erkſam gemacht, daß das Weiterverleihen

der Bücher nicht ſtattfinden darf, indem Diejenigen, welche die⸗

ſelben von mir geliehen, auch dafür zu ſtehen haben.

3 Auswärtige Avonnenten haben für Hin⸗ und Aurkfer endung

lorene oder defecte Buch ein Theil eines größeren Werkes, ſo iſt auf 14 Tage feſtgeſetzt und wird

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