Teil eines Werkes 
3. Band (1823)
Entstehung
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Leihbibliothek deutſcher, engliſcher und franzöſiſcher Literatur

4 1 4 von.. Eduard Oltmann in Gießen, 3 Schloßgaſſe Lit. A. Nr. 256.

eih- und Seſebedingungen. 1. Oitensein der Bibliothek. Die Bibliothek ſteht zur Em⸗ pfangnahme und Rückgabe der Bücher jeden Tag von Morgens

7 Uhr bis Abends 8 Uhr offen. 2. Lesepreis. Bei Rückgabe eines geliehenen Buches wird von jidein Tag 5 Pf. bezahlt. Die Zeit eines Tages iſt zu 24 Stun⸗

en angenommen. 3. Caution. Unbekannte Perſonen müſſen, bei Entgegennahme eines Buches, eine dem Werthe deſſelben entſprechende Summe hinterlegen, welche bei deſſen Zurückgabe von mir zurückerſtattet ſpo wird. 4 4 4. Abonnement. Daſſelbe muß voraus bezahlt werden und eträgt: 3

5. für aechenrlich 26 Bücher: 4 Bücher: 6 Bücher:

auf Monat: 4 N Sf 1 Mk. 50 Pf. 2 Mk. Pf

5. Auswärtige Abonnenten haben für Hin⸗ und Zurückſendung der Bücher auf ihre eigenen Koſten und Gefahr ſelbſt zu ſorgen. 6. Schadenersâtz. Für beſchmutzte, zerriſſene, verlorene und defecte Bücher(namentlich bei ſolchen mit Kupfern ꝛc.) muß der Ladenpreis erſetzt werden. Iſt das zerriſſene, beſchmutzte, ver⸗ lorene oder defecte Buch ein Theil eines größeren Werkes, ſo iſt

der Leſer zum Erſatz des wanſen verpflichtet.

7. Ausleihezeit. Dieſelbe iſt auf 14 Tage feſtgeſetzt und wird beſonders darauf aufmerkſam gemacht, daß das Weiterverleihen

5 der Bücher nicht ſtattfinden darf, indem Diejenigen, welche die⸗ ſelben von mir geliehen, auch dafür zu ſtehen haben.