Leihbibliothek 4 deutſcher, engliſcher und franzöſiſcher Literatur Eduard Ottmann in Gießen, †
Schloßgaſſe Lit. A. Nr. 256.
1 Leih- und Ceſebedingungen. 3 1. Oftensein der Bibliothek. Die Bibliothek ſteht zur Em⸗ pfangnahme und Rückgabe der Bücher jeden Tag von Morgens 7 Uhr bis Abends 8 Uhr offen. 4 1 2. Lesepreis. Bei Rückgahe eines geliehenen Buches wird von jedem Tag 5 Pf. bezahlt. Die Zeit eines Tages iſt zu 24 Stun⸗ en angenommen. 8. 3 3. Caution. Unbekannte Perſonen müſſen, bei Entgegennahme eines Buches, eine dem Werthe deſſelben entſprechende Summe binterlegen, welche bei deſſen Zurückgabe von mir zurückerſtattet o wird. 3 3 4. Abonnement. Jaſſelbe muß voraus bezahlt werden und— beträgt; 3 8 für nohchentlich 2 Bücher: 4 Bücher: 6 Bücher: -————— auf 1 Monat: 1 Mk.— Pf. 1 Mk. 50 Pf. 2 Mtr.— Pf. 6 5
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5. Auswärtige Abonnenten haben für Hin⸗ und Zurückſendu der Bücher auf ihre eigenen Koſten und Gefahr ſelbſt zu ſorgen.
6. Schadenersatz. Für beſchmutzte, zerriſſene, verlorene und deferte Bücher(namentlich bei ſolchen mit Kupfern ꝛc.) mufß der Ladenpreis erſetzt werden.— Iſt das zerriſſene, beſchmutzte, ver⸗ lorene oder defecte Buch ein Theil eines größeren Werkes, ſo iſt
der Leſer zum Erſatz des Ganzen verpflichtet. 2 1 7. Ausleihezeit. Dieſelbe iſt auf 14 Tage feſtgeſetzt und wird beſonders darauf aufmerkſam gemacht, daß das Weiterverleihen der Bücher nicht ſtattfinden darf, indem Diejenigen, welche die⸗ ſelben von mirzgeliehen, auch dafür zu ſtehen haben. 43
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