Teil eines Werkes 
Bändchen 12-15 (1852)
Entstehung
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eihbibliother deutſcher, engliſcher und franzöſiſcher Literatur

vo. Eduard Oktmann in Gießen, Schloßgaſſe Lit. A. Nr. 256.

Leih- und Leſebedingungen.

3 1. Offensein der Bibliothek. Die Bibliothek ſteht zur Em⸗ pfangnahme und Rückgabe der Bücher jeden Tag von Morgens 7 Uhr bis Abends 8 Uhr offen.

2. Lesepreis. Bei Rückgabe eines geliehenen Buches wird von jedem Tag 5 Pf. bezahlt. Die Zeit eines Tages iſt zu 24 Stun⸗ J den angenommen. 4 3 . 3. Caution. Unbekannte Perſonen⸗ müſſen, bei Entgegennahme 1 eines Buches, eine dem Werthe deſſelben entſprechende Summe. hinterlegen, welche bei deſſen Zurückgabe von mir zurückerſtattet 3 wird. 1 4 Abonnement. Daſſelbe muß voraus bezahlt werden und 1 eträgt: 3 3 für wöchentlich 2 Bücher: 4 Bücher: 6 Bücher:

8.,

auf 1 Monat: 1 Mk. Pf. 4 Wit. 50 Pf. 2 Mk. Pf.

u 1 5 9 5. Auswärtige Abonnenten haben für Hin⸗ und Zurückſendung der Bücher auf ihre eigenen Koſten und Gefahr ſelbſt zu ſorgen. 6. Schadenersätz. Für beſchmutzte, zerriſſene, verlorene und Kupfern ꝛc.) muß der das beſchmutzte, ver⸗ lorene oder defecte Buch ein Theil eines größeren Werkes, ſo iſt der Leſer zum Erſatz des Ganzen verpflichtet. 7. Ausleihezeit. Dieſelbe i beſonders darauf aufmerkſam gemacht, daß das Weiterverleihen der Bücher nicht ſtattfinden darf, indem Diejenigen, welche die⸗ ſelben von mir geliehen, auch dafür zu ſtehen haben.

defecte Bücher(namentlich bei ſolchen mit