Teil eines Werkes 
2. Theil (1864)
Entstehung
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Leihbibliothek

deutſcher, engliſcher und franzöſiſcher iteratur

Eduard Oftmann in Gießen, Schloßgaſſe Lit. Lit. A. Nr. 256.

Leih- und Teſebedingungen. 1. Offensein der Bibliothek. Die Bibliothek ſteht zur Em⸗ 3 yfangrahen und Rückgabe per Bücher jeden Tag von Morgens 7 Uhr bis Abends 8 Uhr offen.

2. Lesepreis. ei cgabe eines geliehenen Buches wird von jedem Tag 5 Pf. bezahlt. Die Zeit eines Tages iſt zu 24 Stun⸗ den angenommen.

3.(aution. Unbekannte Perſonen müſſen, bei Entgegennahme eines Buches, eine dem Werthe deſſelben entſprechende Summe hinterlegen, welche bei deſſen Zurückgabe von mir zurückerſtattet wird.

1 4. Abonnement. Daſſelbe muß voraus bezahlt werden und eträgt für wöchentlich 2 Bücher: 4 Bücher: 6 Bücher:

auf 3 Monat: 2 1 Nk. Pf. 1 Mk. 50 Ff. 2 Mk. Pf.

55. Auavärtie, Abonnentenzalen für Hin⸗ und Zurückſendung der Bücher auf ihre eigenen Koſten und Gefahr ſelbſt zu ſorgen.

6. Schadenersatz. Für beſchmutzte, zerriſſene, verlorene und defecte Buͤcher(namentlich bei ſolchen mit Kupfern ꝛc.) muß der Ladenpreis erſetzt werden. Iſt das zerriſſene, beſchmutzte, ver⸗ 8 lorene oder defecte Buch ein Theil Eüe größeren Werkes, ſo iſt der Leſer zum Erſatz des Ganzen verpflichtet.

7. Ausleihezeit. Dieſelbe 8S auf 14 Tage feſtgeſetzt und wird beſonders darauf aufmerkſam gemacht, daß das Weiterverleihen 3 der Bücher nicht ſtattfinden wadf, indem Diejenigen, welche die⸗ ebei von mir eliehene auch dafür zu ſtehen Haben.