Teil eines Werkes 
3. Theil (1864)
Entstehung
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ſchwächlich und wenig entwickelt zu ſein. Vor ihm ſtand das Schreibzeug und lagen die Papiere, deren wir oben erwähnten. Es war der Mann der Feder der Nationalregierung, mit der Führung der Sitzungsprotokolle in Chiffreſchrift, der Abfaſſung der Erlaſſe und Proclamationen, und zugleich mit der Redaction der offiziellen Zeitung der Nationalregierung, der Prawda (Wahrheit), beauftragt. Er nannte ſich Branicki, hatte auf deutſchen Uni⸗ verſitäten ſtudirt und den Doctorgrad erworben. Sein glühender Patrio⸗ tismus drängte ihn, ſeinem Vaterlande zu dienen, körperliche Schwäche ver⸗ bot ihm den Dienſt im Felde, daher hatte er, ſtatt zum Schwerte, zur Feder, dieſer in unſerer Zeit kaum weniger bedeutenden Waffe, gegriffen, und leiſtete ſeiner Sache die ausgezeichnetſten Dienſte.

Der würdige Abt Dombrowski nahm den Stuhl zur Rechten des Ge⸗ nerals Wyſocki ein; ihm lag die Leitung der religiöſen Angelegenheiten des Landes ob, und zugleich war er der Vertreter der Geiſtlichkeit in der Na⸗ tionalregierung, der um ſo weniger fehlen durfte, als ja die Inſurrection eben ſo ſehr der Kampf einer unterdrückten Nationalität gegen den fremden Despoten war, als der Kampf der Bekenner der katholiſchen Religion gegen die griechiſche, zu der man ſie mit allen möglichen Mitteln der Liſt und Gewalt zu bekehren ſuchte.

Zur Linken Wyſocki's ſaß Piotrowski, der Finanzminiſter; neben dieſem Prakrewski, der oberſte Verwalter der Juſtiz. Auf der andern Seite befand ſich neben dem Prieſter Dombrowski der Graf Kaminski, dem die Correſpon⸗ denz mit den im Auslande befindlichen Polen und Polenfreunden, ſowie die Leitung der diplomatiſchen Beziehungen der Nationalregierung oblag.

Außerdem gruppirten ſich um den Tiſch noch vier berathende Mitglie⸗ der, denen kein beſtimmtes Reſſort angewieſen war, und an den beiden En⸗

den deſſelben ſaßen zwei Männer, die dem Regierungscollegium nur inſo⸗

fern angehörten, als ſie Reiſecommiſſarien deſſelben waren, die zur Bericht⸗ erſtattung nach Warſchau gekommen.

Dieſe zwölf Männer gehörten den verſchiedenſten Ständen an, den Ge⸗ neral, den Prieſter, den Gelehrten ſahen wir bereits vertreten; Graf Ka⸗ minski gehörte zu den großen Grundbeſitzern des Landes; Prakrewski war Advocat, Piotrowski der Inhaber einer der bedeutendſten Handelsfirmen Warſchaus. Zum Kaufmannsſtande zählten ferner die beiden Reiſecommiſ⸗ ſarien, und unter den vier Beiräthen der Regierung bemerkte man ſonder⸗ barer Weiſe zwei der ruſſiſchen Civilregierung, das heißt unter dem derzeiti⸗ gen Regimente der Polizei angehörige hohe Beamte, die den ruſſiſchen Ge⸗ walthabern für die loyalſten Unterthanen Sr. Majeſtät des Czaaren galten, und daher bei der allgemeinen Entfernung der polniſchen Beamten aus ihren Stellungen in den ihrigen belaſſen worden waren.

Sämmtliche Regierungsmitglieder aber hatten trotz der Standesverſchie⸗