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der Verfaſſung mit dem tiefſten Ernſte und alle Er⸗
forderniſſe der Zeit berückſichtigend vornehmen, aber wir werden auch nicht an erprobtem Alten rütteln, ſo lange wir nicht überzeugt ſind, wirklich Beſſeres an deſſen Stelle ſetzen zu können. Indem ich alſo meinen Mitbürgern für das mir bewieſene Vertrauen danke und die Wahl in den Reviſionsrath annehme, muß ich die Er⸗ nennung zum Nationalrath eben ſo entſchieden als dank⸗ bar ablehnen— da es mir ſchwer würde, den Kanton nach innen und nach außen gleich würdig zu vertreten.“
Einige ſchwache Beifallsrufe wurden laut. Ob⸗ wol er ſie verſchwieg, ahnte man die Gründe, welche den Landammann zur Ablehnung des Nationalraths⸗ poſtens veranlaßten.
Ein Redner beſtieg die Bühne, der ſich für die Vertagung der Nationalrathswahl ausſprach.
Die Verſammlung gab durch lauten Zuruf ihre Billigung des Vorſchlages zu erkennen.
Landammann Maxer ſchloß die Verſammlung, und ernſt ſchritten die Regierungsräthe von dannen.
Ernſter als alle andern war Maxer ſelbſt. Alles war nun entſchieden— er war Sieger— aber er konnte ſich deſſen nicht freuen. Er kam ſich vor wie
der Scharfrichter im Dienſte der Ordnung und des Geſetzes.


