Teil eines Werkes 
3. Band (1876)
Entstehung
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Leihbibliothek

deutſcher, engliſcher und franzöſiſcher Literatur 92 5 von. q˖½% 2 Eduard Ofkmann in Gießen,

Schloßgaſſe Lit. A. Nr. 256.

Jeih- und Ceſehedingungen. 1. Offensein der Bibliothek. Die Bibliothek ſteht zur Em⸗ pfangnahme und Rückgabe der Bucher jeden Tag von Morgens

b jedem Tag 5 Pf. bezahlt. Die Zeit eines Tages iſt zu 24 Stun⸗

den angenommen. 4 3. Caution. Unbekannte Perſonen müſſen, bei Entgegennahm e eines Buches, eine dem Werthe deſſelben entſprechende Summe hinterlegen, welche bei deſſen Zuruͤckgabe von mir zurückerſtattet wird.

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7 Uhr bis Abends 8 Uhr offen. 3 2. Lesepreis. Bei Rückgabe eines geliehenen Buches wird von

2 4 4. Abonnement. Daſſelbe muß voraus bezahlt werden und

beträgt:. 1

für wöcheutlich 2 Bücher: 4 Bücher: 6 Bücher: 3

auf 1 Monat: 1 Mk. Pf. 1 Mk. 50 Pf. 2 Mr. Pf.

3= 2 5 Auswärtige Abonnenten haben für Hin⸗ und Zurückſendung der Bücher auf ihre eigenen Koſten und Gefahr ſelbſt zu ſorgen.

5. Schadenersatz. Für beſchmutzte, zerriſſene, verlorene und

defecte Bücher(namenklich bei ſolchen mit Kupfern ꝛc.) muß der Ladenpreis erſetzt werden. Iſt das zerriſſene, beſchmutzte, ver⸗ lorene und defecte Buch ein Theil eines größeren Werkes, ſo iſt der Leſer zum Erſatz des Ganzen verpflichtet.

7. Ausleihezeit. Dieſelbe iſt auf 14 Tage feſtgeſetzt und wird beſonders darauf aufmerkſam gemacht, daß das Weiterverleihen der Bücher nicht ſtattfinden darf, indem Diejenigen, welche die⸗ ſelben von mir geliehen, auch dafür zu ſtehen haben.

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