Teil eines Werkes 
2. Band (1876)
Entstehung
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Leihbibliochet

deutſcher, engliſcher und nfranz öſiſcher Literatur

Eduard Okltmann in Gießen, Schloßgaſſe Lit. A. Nr. 256.

Seih- und Jeſebedingungen. 1. Offensein der Bibliothek. Die Bibliothek ſteht zur Em⸗ pfangnahme und Rückgabe der Bucher jeden Tag von Morgens 7 Uhr bis Abends 8 Uhr offen.

2. Lesepreis. Bei Ruckgabe eines geliehenen Buches wird von jedem Tag 5 Pf. bezahlt. Die Zeit eines Tages iſt zu 24 Stun⸗ den angenommen

3.(aution. Unbekannte Perſonen müſſen, bei Entgegennahm e eines Buches, eine dem Werthe deſſelben entſprechende Summe hinterlegen, welche bei deſſen Zuruckgabe von mir zurückerſtattet wird.

4. Abonnement. Daſſelbe muß voraus bezahlt werden und eträgt

für agscheutlich 2 Bücher: 4 Bücher: 6 Bücher: dnf 1 Monat: 1 Mk. Pf. 1 Mk. 50 Tr 2 Mk. Pf.

55. Auswärtige Abonnenten haben für Hin⸗ und Färiciming der Bücher auf ihre eigenen Koſten und Gefahr ſelbſt zu ſorgen.

5. Schadenersatz. Für beſchmutzte, zerriſſene, verlorene und defecte Bücher(namentlich bei ſolchen mit Kupfern ꝛc.) muß der Ladenpreis erſetzt werden. Iſt das zerriſſene, beſchmutzte, ver⸗ lorene und defeete Buch ein Theil eines größeren Werkes, ſo iſt der Leſer zum Erſatz des Ganzen verpflichtet.

7. Ausleihezeit. Dieſelbe iſt auf 14 Tage feſtgeſetzt und wird beſonders darauf aufmerkſam gemacht, daß das Weiterverleihen der Bücher nicht ſtattfinden darf, indem Diejehixen, welche die⸗ ſe L von mir geliehen, auch dafür zu ſtehen haben.

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