Teil eines Werkes 
4. Band (1869)
Entstehung
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I, S, G.

eihbibiothet

deutſcher⸗ engliſcher und frauzd ſiſcher Literatur

Eduard Oltmann in Gießen, Schloßgaſſe Lit. A. Nr. 256.

Leih- und Jeſebedingungen. 1. Offensein der Bibliothek. Die Bibliothek ſteht zur Em⸗ pfangnahme und Rückgabe der Bücher jeden Tag von Morgeng fen.

22 7 Uhr bis Abends 8 Uhr off 2. Lesepreis. Bei Heickghe eines geliehenen u s wird von 24

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jedem Tag 5 Pf. bezahlt. Die Zeit eines Tages t en⸗ den angenommen. G

3. Caution. Unbekannte Perſonen müſſen, bei gegennahme eines Buches, eine dem Werthe deſſelben entſprech de Summe Pinterlegen, welche bei deſſen Zurückgabe von mir zuruckerſtattet

6 wa Abonnement. Daſſelbe muß voraus bezahlt werden und beträgt: 3 für wöchentlich 2 Bücher: 4 Bücher: 6 Bücher:

[E[Ir auf 1 Monat: 1 Mk. Pf. 1 Mk. 50 Tf. 2 Mk. Pf. 5. 5. Auswärtige Ahonnenten haben für Hin⸗ und Aeerickſendung 3

der Bücher auf ihre eigenen Koſten und Gefahr ſelbſt zu ſorgen.

6. Schadenersatz. Für beſchmutzte, zerriſſene, verlorene und defecte Bücher Laneutlich bei ſolchen mit Kupfern ꝛc.) muß der Ladenpreis erſetzt werden. Iſt das zerriſſene, beſchmute. ver⸗ lorene oder diſeete Buch ein Theil eines größeren Werkes, ſo iſt der Leſer zum Erſatz des Ganzen verpflichtet.

7. Ausleihezeit. Dieſelbe iſt auf 14 Tage feſtgeſetzt und wird beſonders darauf aufmerkſam gemacht, daß das Weiterverleihen der Bücher nicht ſtattfinden darf, indem Shen Te welche die⸗ 1. von mir gelichen⸗ auch dafür zu ſtehen haben.

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