Teil eines Werkes 
1. Band (1869)
Entstehung
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Schloßgaſſe Lit. A. Nr. 256.

Leih- und ICeſebedingungen.

1. Offensein der Bibliothek. Die Bibliothek ſteht zur Em⸗ pfangnahme und Rückgabe der Bücher jeden Tag von Morgens 7 Uyr bis Abends 8 Uhr offen. 3

2. Lesepreis. Bei Rückgabe eines geliehenen Buches wird von jedem Tag 5 Pf. bezahlt. Die Zeit eines Tages iſt zu 24 Stun⸗ den angenommen. 8.

3. Caution. ÜUnbekannte Verſonen müſſen, bei Entgegennahme eines Buches, eine dem Werthe deſſelben entſprchende Summe Vinterlegen, welche bei deſſen Zurückgabe von mir zurückerſtattet wird.. 1 4. Abonnement. Daſſelbe muß voraus bezahlt werden und beträgt:

für wöchentlich 2 Bücher: 4 Bücher: 6 Bücher: auf 1 Monat: 1 Mr. Pf. 1 Nl. 50 f. 2 Mk. Pf.

3 7=== 5. Auswärtige Abonnenten haben für Hin⸗ und Zurückſendung der Bücher auf ihre eigenen Koſten und Gefahr ſelbſt zu ſorgen. 6. Schadenersatz. Für beſchmutzte, zerriſſene, verlorene und defecte Bücher(namentlich bei ſolchen mit Kupfern ꝛc.) muß der Ladenpreis erſetzt werden. Iſt das zerriſſene, beſchmutzte, ver⸗ lorene er defecte Buch ein Theil eines größeren Werkes, ſo iſt der ſun Erſatz des Ganzen verpflichtet. 7. asleihezeit. Dieſelbe iſt auf 14 Tage feſtgeſetzt und wird eſſonvers darauf aufmerkſam gemacht, daß das Weiterverleihen her Bücher nicht ſtattfinden darf, indem Diejenigen, welche die⸗ ſelben von mir geliehen, auch dafür zu ſtehen haben.

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