Teil eines Werkes 
2. Theil (1821)
Entstehung
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pfangnahme und Rückgabe 7 Uhr bis Abends 8 Uhr offen.

jedem Tag 5 Pf. bezahlt. Die Zeit eines den angenommen.

eines Buches, eine dem Werthe deſſelben entſ

binterlegen, welche bei deſſen Zurückgabe von mir zurück wird.

8. 1 1 1 9 4 3 der Bücher auf ihre eigenen Koſten und Gefahr ſelbſt zu ſorgen.

defecte Bücher(namentlich bei ſolchen mit Kupfern ꝛc.) muß der Ladenpreis erſetzt werden. Iſt das zerriſſene, beſchmutzte, ver⸗ orene oder defecte Buch ein Theil eines größeren Werkes, ſo iſt der Leſer zum Erſatz des Ganzen verpflichtet

Leihbibliothek

deutſcher, engliſcher und franzöſiſcher Literatur

Eduard Oltmann in Gießen, Schloßgaſſe Lit. A. Nr. 256. 3 Teih- und Jeſebedingungen.

1. Offensein der Bibliothek. Die Bibliothek ſteht zur Em⸗ der Bücher jeden Tag von Morgens

2. Lesepreis. Bei Rick

be eines geliehenen Buches wird von l. Tages iſt zu 24 Stun⸗ d

4 3. Caution. ÜUnbekannte Perſonen müſſen, bei Entgegennahme . n 2 gennah tſprechende Summe

kerſtattet 8 4. Abonnement. Daſſelbe muß voraus bezahlt werden und ſ

beträgt:

für wöchentlich

auf 1 Monat: 3

2 Bücher: 4 Bücher: 6 Bücher:

1 Mr. Pf. 1 Mr. 50 Pf. 2 Mk. Sf. 5. Auswärtige Abonnenten haben für Hin⸗ und Zurückſendung ſe

66. Schadenersatz. Für beſchmutzte, zerriſſene, verlorene und

7. Ausleihezeit. Dieſelbe iſt auf 14 Tage feſtgeſetzt und wird

beſonders darauf aufmerkſam gemacht, daß das Weiterverleihen

der Bücher nicht ſtattfinden darf, indem Diejenigen, welche die⸗ ſelben von mir geliehen, auch dafür zu ſtehen haben. ſt

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