Teil eines Werkes 
2. Theil (1830)
Entstehung
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1. Offensein der Bibliothek. Die Bibliothek ſteht zur Em⸗

Leihbibliothek deutſcher, engliſcher und franzöſiſcher Literatur 2 von 85 6. 5 Ednard Oftmann in Gießen, Schloßgaſſe Lit. A. Nr. 256. Leih- und Jeſebedingungen.

pfangnahme und Rückgabe der Bücher jeden Tag von Morgens

7 Uhr bis Abends 8 Uhr offen. 8 2. Lesepreis. Bei Rückgabe eines geliehenen Buches wird von

jedem Tag 5 Pf. bezahlt. Die Zeit eines Tages iſt zu 24 Stun⸗

den angenommen. 2

3.(aution. Unbekannte Perſonen müſſen, bei Entgegennahme

eines Buches, eine dem Werthe deſſelben entſprchende Summe

Vinterlegen, welche bei deſſen Zurückgabe von mir zurückerſtattet

wird. 3

b 4. Abonnement. Daſſelbe muß voraus bezahlt werden und

beträgt: 8 4

für wöchentlich 2 Bücher: 4 Bücher: 6 Bücher:

auf 1 Monat: 1 Mk. Pf. 1 Mk. 50 Pf. 2 Wk. Pf.

5. Auswärtige Abonnenten haben für Hin⸗ und Zurückſendung der Bücher auf ihre eigenen Koſten und Gefahr ſelbſt zu forgen.

6. Schadenersatz. Für beſchmutzte, ze ſene, verlorene und defeete Bücher(namentlich bei ſolchen u.. Kupfern ꝛc.) muß der Ladenpreis erſetzt werden. Iſt vas zerriſſene, beſchmutzte, ver⸗ lorene oder defecte Buch ein Theil eines größeren Werkes, ſo iſt der Leſer 3 Erſatz des Ganzen verpflichtet.

7. Ausleihezeit. Dieſelbe iſt auf 14 Tage feſtgeſetzt und wird beſonders darauf aufmerkſam gemacht, daß das Weiterverleihen

der Bücher nicht ſtattfinden darf, indem Diejenigen, welche die⸗

ſelben von mir geliehen, auch dafür zu ſtehen haben.

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