Teil eines Werkes 
2. Theil (1818)
Entstehung
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Leihbibliothek

deutſcher, engliſcher und franz öſiſcher Literatur

Eduard Oltmann in Gießen, Schloßgaſſe Lit. A. Nr. 256.

Leih- und Jeſebedingungen. 1. Offensein der Bibliothek. Die Biblie pfangnahme Nlabe der Bücher jeden 7 Uhr bis 2 1 2. Lesepre jedem Tag 5 Pf. den angenommen. 3.(aution. Unbekannte Perſonen müſſen, bei Entgegennah eines Buches, eine dem Werthe deſſelben entſprechende hinterlegen, welche bei deſſen Zurückgabe von mir zurücke wird. 4. Abonnement. Daſſelbe muß voraus bezahlt werden und beträgt:

ſteht zur Em⸗ ag t Morgens

eines geliehenen Buches wird von e Zeit eines Tages iſt zu 24 Stun⸗

ume

ſtattet

für wöchentlich 2 Bücher: 4 Bücher: 6 Bücher: an. 1 Monat: 1 Mk. Pf. 1 2 Nk. Pf

Auswürtige Ahonnenten hrbe für Hin⸗ und Zurückſendun

der Vacor auf ihre eigenen Koſten und G ſelbſt zu ſorgen.

6. Schadenersatz. Für be eſchmutzte, zerriſſene, verlorene und

defecte Bücher(namentlich bei ſolchen mit Kupfern ꝛc.) muß der

Ladenpreis erſetzt werden. Iſt das zerriſſene, beſchmutzte, ver⸗

lorene oder defeete Buch ein Theil eines größeren Werkes, ſo iſt der Leſ ler zum E tea des Ganzen verpflichtet.

Anethezeiſ. Dieſelbe iſt auf 14 Tage feſtgeſetzt und wird beſondo darauf aufmerkſam gemacht, daß das Weiterverleihen der Bücher nicht ſtattfinden darf, indem Diejenigen, welche die⸗ ſelben von mir geliehen, auch dafür zu ſtehen haben.

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