Teil eines Werkes 
2. SupplementbandGeschichte des Abfalls der vereinigten Niederlande : 2. Band (1841) Von dem Abschluß der Utrechter Union bis zur Vernichtung der spanischen Armada : 1579-1588 / fortgesetzt von Eduard Duller
Entstehung
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y Leihbibliothek deutſcher, engliſcher und franzöſiſcher Literatur

Eduard Oftmann in Gießen, Schloßgaſſe Lit. A. Nr. 256.

Jeih- und Jeſebedingungen. 1. Offensein der Bibliothek. Die Bibliothek ſteht zur Em⸗ pfangnahme und Rückgabe der Bücher jeden Tag von Morgens

jedem Tag 5 Pf. bezahlt. Die Zeit eines Tages iſt zu 24 Stun⸗ den angenommen. 3

3.(aution. Unbekannte Perſonen müſſen, bei Entgegennahm e eines Buches, eine dem Werthe deſſelben entſprechende Summe hinterlegen, welche bei deſſen Zuruckgabe von mir zurückerſtattet wird.

6 4. Abonnement. Daſſelbe muß voraus bezahlt werden und eträgt: für scheutlich 2 Bücher: 4 Bücher: 6 Bücher: auf 1 Monat: 1 Mk. Pf. 1 Mk. 50 Pf. 2 Mk. Pf. 5. Auswärtige Abonnenten haben für Hin⸗ und Zurückſendung der Bücher auf ihre eigenen Koöſten und Geſahr ſelbſt zu ſorgen.

5. Schadenersatz. Für beſchmutzte, zerriſſene, verlorene und defecte Bücher(namentlich bei ſolchen mit Kupfern ꝛc.) muß der Ladenpreis erſetzt werden. Iſt das zerriſſene, beſchmutzte, ver⸗ lorene und defecte Buch ein Theil eines größeren Werkes, ſo iſt der Leſer zum Erſatz des Ganzen verpflichtet.

7. Ausleihezeit. Dieſelbe iſt auf 14 Tage feſtgeſetzt und wird beſonders darauf aufmerkſam gemacht, daß das Weiterverleihen der Bücher nicht ſtattfinden darf, indem Diejenigen, welche die⸗ ſelben von mir geliehen, auch dafür zu ſtehen haben.

7 Uhr bis Abends 8 Uhr offen.. 2. Lesepreis. Bei Rückgabe eines geliehenen Buches wird von

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