Teil eines Werkes 
1. Band (1857)
Entstehung
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XIXN

wurden ſtarke Streifmannſchaften aufgeboten, zu welchem Dienſt die Bauern ſo gut wie zu den Jagdfrohnen auf den Beinen ſein mußten. Aber dieſe Miliz war nicht immer aufs Beſte gewählt, denn die Bauern empfanden eine ſtille Sympathie für die Feinde: der Zigeuner that den Dörfern keinen Schaden, er ließ vielmehr wenn er juſt volle Taſchen hatte in den Schenken etwas aufgehen, wobei für den Bauer immer auch ein Brocken abfiel; und dann genoß er ſein Brod zwar unrechtmäßig, aber er erregte weniger Neid dadurch, da er es nicht ohne Gefahr und Mühe, alſo doch ſaurer erwarb als dieHerren das ihrige. Zudem unterhielten dieſe Banden fortwährende Einverſtändniſſe und geheime Ge⸗

ſchäftsverbindungen auf Höfen und in Dörfern, und bei mancher

Streiferei mochte es vorkommen daß Achaier und Trojaner mit

blinzelnden Augen an einander vorüberhuſchten. Später jedoch

wurden dieſe Streifzüge ernſtlicher: einzelne wenige Cdelleute, nach

kriegeriſchen Thaten verlangend, handhabten im Gegenſatze gegen

ihre um ſo ſchlafferen und zum Theil den Zigeunern geradezu

dienſtbaren Nachbarn ihre Gerichtsbarkeit, oder ließen ſich Patente geben womit ſie gegen dieſe innern Erbfeinde des Reichs zu Felde zogen. Ueberhaupt vertrat die Perſönlichkeit in jener Zeit das⸗

jenige was jetzt in der Gliederung der Staatsgewalten bezweckt iſt, und ſo ſtoßen wir mitten in der allgemeinen Zerbröcklung auf Beiſpiele von Tüchtigkeit, welche uns noch immer zum Muſter dienen können. Nach dieſem wird es begreiflich wie auf einer Seite die größte Unordnung ohne Ausſicht auf eine Abhilfe ſtatt⸗ finden konnte, während auf der andern Seite ein deutſcher Graf, Schenk von Caſtell zu Oberdiſchingen, ſeine Fehdezüge gegen Raub⸗ geſellen bis nach Italien fortſetzte, und ein wirtenbergiſcher Ober⸗ amtmann, Schäfer in Sulz, mit bewaffneter Hand nicht bloß ſeinen eigenen Bezirk ſondern auch die Aemter ſeiner unthätigeren Colle⸗ gen durchſtreifte. Natürliche Wirkung eines ſolchen Eifers, aber auch Eigenthümlichkeit der Zeit iſt es dann ferner, daß dieſer Be⸗ amte in dem ſelbſtgeſchaffenen Charakter von ſeinem Fürſten, vom