———
Ladenpreis erſetzt werden.— Iſt das zerriſſene, beſt er 4A lorenc oder defecte Buch ein Theil eines größeren Werter, ſo i iſ
Schloßgaſfe Lit. A. Nr. 256.
Seih- und Jeſebedingungen. 1. Offensein der Bibliothek. Die Bibliothek ſteht zur eſ zfangnahme und Rückgabe der Bücher jeden Tag von Morgen 7 Uhr bis Abends 8 Uhr offen. 5 2. Lesepreis. Bei Rückgabe eines geliehenen Buches wird von jedem Tag 5 Pf. bezahlt. Die Zeit eines Tages iſt zu 24 Stu 5 den angenommen. 1 3.(Caution. Unbekannte Perſonen müſſen, bei Entge ärnnahme eines Buches, eine dem Werthe deſſelben entſprechend e Sumn hterlegen, welche bei deſſen Zurückgabe von mir züräerRmtie. wird 55 b cteA Abonnement. Daſſelbe muß voraus bezahlt werden unp eträgt. 1 für mbchentlich 2 Bücher: 4 Bücher: 6 Pücher:
3 auf 1 Monat: 1 Nr. f. 1 Mr. 50 Pf. 2 Mk.— f.
85 Auswärtige Abonnenten“ haben für Hin⸗ und Zurückſendung der Bücher auf ihre eigenen Koſten und Gefahr ſelbſt zu ſorgen. 6. Schadenersatz. Für beſchmutzte, zerriſſene, verlorene uid defecte Bücher(namentlich bei ſolchen mit Kupfern:
der Leſer zum Erſatz des Ganzen verpflichtet. 7. Ausleihezeit. Dieſelbe iſt auf 14 Tage feſtgeſetzt und wird beſonders darauf aufmerkſam gemacht, daß das Weiterverlethen der Bücher nicht ſtattfinden darf, indem Dieienigen, welche die⸗
ſelben von mir geliehen, auch dafür zu ſtehen haben. 8 —
—


