Münchhauſens Biographie. 125
finger, ſich ſo weit vergangen, einen bei hieſiger Stadt vor⸗ beireiſenden Fremden gewaltſam anzufallen und zu berauben, weshalb dann auch beſagtem Schnellfinger von einer hoch⸗ löblichen Obrigkeit die Strafe des Todes zuerkannt worden. Wenn nun aber gegenwaͤrtig zu Schilda bisher nur dieſer einzige Wagnermeiſter anſäſſig geweſen und folglich durch deſſen Hinrichtung die Stadt eines unentbehrlichen Hand⸗ werkers beraubt werden wuͤrde; ſo ergehet an Ew. Wohl⸗ weiſen unſte unterthaͤnigſte Bitte: entweder den Delinquenten mit der Strafe zu ver⸗ ſchonen oder ſonſt eine andre Auskunft zu treffen, um die Stadt nicht ohne Wagnermeiſter zu laſſen. Die. Gewaͤhr ſolch einer Bitte wird, wo moͤglich, die Vetehrung noch verſtaͤrken, mit welcher wir uns nennen Ew. Hochwohlgeborn und Wohlweiſen unterthaͤnige Buͤrger zu Schild a.
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Nun galt es wahrlich Kopfbrechens. Ich ſah aber gleich ein, daß das ganze Stratagem eine Falle war, welche mir die verteufelten Jacobiner im Staͤdtchen gelegt hatten, auf daß ſie mich fingen! Aber gehorſamer Diener! Ich bin nicht auf den Kopf gefallen und habe das Ge⸗


