Teil eines Werkes 
2. Band (1870)
Entstehung
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Leihbibliothek.

deutſcher, engliſcher und fruzſiſchß Literätur

von

Ednard Oltmann in Gießen, ſe Schloßgaſſe Lit. A. Nr. 256.

Teiß und Jeſebedingungen.

1otlensein der Bibliothek. Die Bibliothek ſteht zur Em⸗ pfangnahme und Rückgabe ver Bücher jeden Tag von MWorgens 7 Uhr bis Abends 8 Uhr offen. 2 Lesepreis. Bei Rückgabe eines geliehenen Buches wird von jedem Tag 5 Pf bezahlt. Die Zeit eines Tages iſt zu 24 Stun⸗ den angenommen. 3. Caution. Unbekannte Perſonen müſſen, bei Entgegennahme eines Buches, eine dem Werthe deſſelben entſprechende Summe 5 hinterlegen, welche bei veſſen Zurückgabe von mir zürückerſattet wird 5

4. Abonnement. Daſſelbe muß voraus bczahlt werd und beträgt für wöchentlich 2 Bücher: 4 Bücher: 6 Bücher: 7 2 auf 1 Monat: Mi. Pf 1 Mt. 50 Pf. 2 Mt. Pf⸗ 6

5 Answärtige Abonnenten haben für Hin und Zurückſendung zer Bücher auf ihre eigenen Koſten und Gefahr ſelbſt zu ſorgen.

6. Schadenersatz. Für beſchmutzte, zerriſſene, verloörene und defecte Bücher(namentlich bei ſolchen mit Kupfern 20.) muß der

Ladenpreis erſetzt werden. Iſt das zerriſſene, beſchmutzte, ver⸗ lorene oder vefecte Buch ein Theil eines größeren Werkes, ſo iſt der Leſer zum Erſatz des Ganzen verpflichtet.

7 Ausleihereit. Dieſelbe iſt auf 14 Tage feſtgeſebt und, wird 1 beſonders darauf aufmerkſam gemacht, daß das Weiterverleihen

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der Bücher nicht ſtattfinden darf, indem Diejenigen, welche die⸗ ff ſelben von mir geliehen, auch dafür zu ſtehen haben.