Teil eines Werkes 
2. Theil (1847)
Entstehung
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Leihbibliothek

deutſcher, engliſcher und franzöſiſcher Literatur

von 8 Eduard Ottmann in Gieſen, Schloßgaſſe Lit. A. Nr. 256.

cLeih- und Geſebedingungen.

1. Oflensein der Bibliothek. Die Bibliothek ſteht zur Em⸗ pfangnahme und be der Bücher jeden Tag von Morgens 7 Uhr bis Abends 8 Uhr offen. 2 3

2. esepreis. Bei Rückgabe eines geliehenen Buches wird von jedem Tag 5 Pf. bezahlt. Die Zeit eines Tages iſt zu 24 Stun⸗ den angenommen. 6

3. Caution. Unbekannte Perſonen müſſen, bei Entgegennahme eines Buches eine dem Werthe deſſelben entſprchende Summe hinterlegen, welche bei deſſen Zurückgabe von mir zurückerſtattet wird.

4. Abonnement. Daſſelbe muß voraus bezahlt werden und beträgt

für wöchentlich 2 Bücher: 4 Bücher: 6 Bücher: auf 1 Monat: Pf. 1 Mk. 50 Pf. 2 M. Pf.

5 Ausärtige Abonnenten haben für Hin- und Zurückſendung der Bücher auf ihre eigenen Koſten und Gefahr ſelbſt zu ſorgen.

6. Schadenersatz. Für beſchmutzte, zerriſſene, verlorene und defecte Bücher(namentlich bei ſolchen mit Kupfern c.) muß der Ladenpreis erſetzt werden. Iſt vas zerriſſene, beſchmutzte, ver⸗ lorene oder defeete Buch ein Theil eines größeren Werkes, ſo iſt der Leſer Erſatz des Ganzen verpflichtet.

7. Ausleihereit. Dieſelbe iſt auf 14 Tage feſtgeſetzt und wird beſonders darauf aufmerkſam gemacht, daß das Weiterverleihen der Bücher nicht ſtatrfinden varf, indem Diejenigen, welche die⸗ ſelben von mir geliehen, auch dafür zu ſtehen haben⸗

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